Finanzen / Bilanzen

Doppelhaushalt eingebracht: Umlagesatzsenkung für 2022

Renate Hötte, Kämmerin des Landschaftsverbands Rheinland (LVR), hat den Entwurf eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2022 und 2023 in die Landschaftsversammlung Rheinland eingebracht. Er umfasst Aufwendungen in Höhe von 4,45 Milliarden Euro für 2022 und rund 4,5 Milliarden Euro für 2023. Das höchste Beschlussgremium des LVR, bestehend aus Kommunalpolitikerinnen und -politikern seiner Mitgliedskörperschaften, berät nun den Haushaltsentwurf, der am 17. Dezember 2021 verabschiedet werden soll. Der Umlagesatz zur Berechnung der Landschaftsumlage, mit dem die zwölf Kreise, 13 kreisfreien Städte und die StädteRegion Aachen im Rheinland die Arbeit des LVR zu großen Teilen finanzieren, wird im Haushaltsentwurf für 2022 mit 15,2 Prozent und für 2023 mit 16,65 Prozent ausgewiesen. Damit ist für das Jahr 2022 eine deutliche Umlagesatzsenkung geplant, die eine finanzielle Entlastung für die Mitgliedskörperschaften nach sich zieht.

Der Doppelhaushalt steht im Zeichen sowohl der anhaltenden Corona-Pandemie als auch der Umsetzung der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Beides stellt den LVR vor die Notwendigkeit, seinen Konsolidierungskurs mit einem weiteren, dem inzwischen vierten Konsolidierungsprogramm in Folge für die Jahre 2021 bis 2025 fortzusetzen. Mit einem Volumen von 175 Millionen Euro handelt es sich um das bislang umfangreichste und ambitionierteste Konsolidierungsprogramm des LVR.

LVR-Kämmerin Renate Hötte sagt: „Der vorgelegte Haushaltsentwurf für die Jahre 2022/2023 ist geprägt von erheblichen Steuerrückgängen im kommunalen Bereich in Folge der Corona-Pandemie sowie den hieran anknüpfenden staatlichen Kompensationsleistungen. Auch die zunehmend deutlicher werdenden finanziellen Auswirkungen der Zuständigkeitsverlagerungen im Rahmen der BTHG-Umsetzung wirken sich auf die Haushaltsplanung des LVR aus. Nur mit großer Kraftanstrengung und unter Einsatz der Ausgleichsrücklage kann der LVR für das Jahr 2022 eine Umlagesatzsenkung auf 15,2 Prozent vornehmen und für das Jahr 2023 einen Umlagesatz von 16,65 Prozent planen.“

Die Eckpunkte für das Jahr 2022 des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG), die Arbeitskreisrechnung zum Entwurf des GFG 2022 sowie LVR-eigene Prognosen, die auf der laufenden Haushaltsbewirtschaftung fußen, bilden die Grundlagen zur Entwicklung des Umlagesatzes sowie der Schlüsselzuweisungen der Jahre 2022 und 2023. Die für die Umlage maßgeblichen Steuereinnahmen stehen erst im Herbst des Jahres verlässlich fest. Risiken für den Haushalt ergeben sich zudem aus den Unwägbarkeiten der weitreichenden und in Folge der Corona-Pandemie zeitlich verzögerten BTHG-bedingten Anpassungen. Daher können sich bis zur Verabschiedung des Haushalts am 17. Dezember 2021 noch Veränderungen ergeben.

Den größten Teil der Einnahmen des LVR stellen die Mitgliedskörperschaften über die Landschaftsumlage. Gemäß dem Haushaltsentwurf des LVR werden die StädteRegion Aachen, die Kreise und die kreisfreien Städte im Rheinland 2022 rund 3,2 Milliarden Euro und 2023 rund 3,3 Milliarden Euro Umlage entrichten. In alle Kommunen fließen Leistungen des LVR in einem höheren Umfang zurück, als sie Umlage entrichten.

Den Haushaltsentwurf sowie die Haushaltsrede von LVR-Kämmerin Renate Hötte finden Sie in Kürze unter www.haushalt.lvr.de.

Die Leistungsübersichten für 2020 können unter www.leistungsuebersicht.lvr.de eingesehen werden.

Über Landschaftsverband Rheinland

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 20.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. "Qualität für Menschen" ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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