Verbraucher & Recht

Dringlichkeiten erkannt, aber weiter mit überholten Maßstäben zur Bekämpfung der Corona-Krise

Die gestrige Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder hatte neben der Beratung zu den dringend notwendigen Hilfen für die Flutopfer und der Bewältigung der enormen Schäden wichtige Entscheidungen zu treffen, wie die Corona-Krise in Zukunft bekämpft werden kann. Es wird demnach keinen erneuten Lockdown geben. Das war eine der herausragendsten Aussagen. Allerdings wurde erneut kein neues und geeignetes Konzept präsentiert, das neben der 7-Tage-Inzidenz endlich andere relevante Faktoren als Grundlage für Maßnahmen mit einbezieht.

Es ist zu begrüßen, dass sich die Ministerpräsidentenkonferenz ausführlich mit der Dringlichkeit der Schadensbeseitigung sowie der Aufarbeitung der Folgen der Flutkatastrophe im Juli beraten hat und Maßnahmen verabredete. „Es sind umfangreiche, schnelle und unbürokratische Hilfen für die Betroffenen dringend notwendig“, betont Haakon Herbst, Regionalpräsident des DEHOGA NRW.

Darüber hinaus war die Konzeption des weiteren Umgangs mit der Corona Pandemie Hauptthema der Besprechungen. Das Bekenntnis, dass erneute Schließungen oder ein erneuter Lockdown grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist ein wichtiges Signal an Unternehmer und Beschäftigte, das unbedingt umgesetzt werden muss.

Hier wurden unsere Erwartungen, dass es keine derart einseitigen Benachteiligungen unserer Branche geben darf, ernst genommen. Es soll für Getestete keine Zugangsbeschränkungen geben.

Auch die Zusage zur Verlängerung der Überbrückungshilfen gibt etwas mehr an dringend notwendiger Planungssicherheit.

Allerdings werden weite Teile der Branche weiterhin mit Einschränkungen belastet, die erneute Umsatzeinbußen und großen Aufwand bedeuten.

Völlig unverständlich ist, dass es nach wie vor kein angepasstes Konzept gibt, das für die verschärften Zugangsregelungen weitere Kriterien neben der 7-Tages-Inzidenz zur Bewertung heranzieht.

Zwar wurde darüber gesprochen, dass andere Faktoren, wie die Impfquote oder die Auslastung der Krankenhäuser miteinbezogen werden sollen. Derzeit ist dafür aber immer noch keine Formel festgelegt worden.

„Es ist nicht zu verstehen, dass hier immer noch alles beim Alten bleibt“, reklamiert Herbst. 

Die Frage der Verhältnismäßigkeit der jetzt beschlossenen Maßnahmen und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgeben, mit der Schwelle eines Inzidenzwertes von 35 zu arbeiten, wird wahrscheinlich auch juristisch zu prüfen sein.

„Wir erwarten jetzt für die Umsetzung in der nächsten Corona-Schutzverordnung, dass die inzwischen bekannten und relevanten Faktoren mit berücksichtigt werden“, so Herbst weiter. Es müssen auch Clubs und Diskotheken öffnen können und Feiern möglich sein.

Richtigerweise sollen mehr Anstrengungen unternommen werden, die Impfquote zu erhöhen und für das Impfen als wichtigsten Baustein in der Pandemiebewältigung zu werben. Das wird eine zentrale Aufgabe des Staates sein.

Wichtig wird allerdings auch sein, dass die Testinfrastruktur aufrecht erhalten bleibt. Auch wenn das Testen kostenpflichtig wird, muss sichergestellt sein, dass zumindest die Bürger, die sich nicht impfen lassen können, eine einfache Möglichkeit haben, sich testen zu lassen.

Alles in allem bleiben die Beschlüsse in wichtigen Punkten hinter den Erwartungen zurück und es bleibt die Forderung an die Politik nach einem Konzept, neben den Inzidenzwerten, die geeigneten Faktoren zusammenzuführen, um endlich weg von Einschränkungen, hin zu einer Normalität im Leben mit dem Corona-Virus zu gelangen.

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