„Erneuerbare Energien Richtlinie sollte Ausbau der Erneuerbaren Energien fördern und nicht einschränken“
Nach Einschätzung von BBE-Vorstand Hemmerling verfüge die Bioenergie aus der Land- und Forstwirtschaft mit verschiedensten Energieträgern nicht nur über ein beachtenswertes und sofort mobilisierbares Klimaschutzpotenzial für nahezu alle Wirtschaftsbereiche, sondern könne darüber hinaus noch zum Aufbau dringend benötigter Treibhausgassenken beitragen oder die Vielfalt landwirtschaftlicher Kulturen und Biodiversität fördern. Es sei deshalb die grundsätzliche Aufgabe der EU-Kommission, mit den Leitlinien Anreize für beschleunigten Klimaschutz zu setzen, anstatt Hürden in den Weg zulegen, „denn für die Erreichung der 2030er-Klimaschutzziele in nur noch acht Jahren ist Zeit die knappste Ressource“, so Hemmerling.
BBE-Vorstand Hemmerling verweist deshalb auf die notwendige Kongruenz zwischen den Beihilfeleitlinien und dem „Fit for 55“-Paket zur Erreichung der angehobenen Klima- und Erneuerbare Energien-Ziele. Deshalb sei zu hinterfragen, ob einzelne Regelungen im Entwurf der Beihilfeleitlinien diesen Zielen entgegenstünden, wenn beispielsweise mit der im Entwurf vorgesehenen Überkompensationsprüfung für die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft deren Einsatz in Frage gestellt anstatt gefördert werde. Demgegenüber sieht der aktuell vorliegende Entwurf für eine überarbeitete Energiesteuerrichtlinie die begrüßenswerte Ermäßigung der Besteuerung für nachhaltige Biokraftstoffe vor. Die EU-Kommission sei hier auf dem richtigen Weg, ohne großen bürokratischen Aufwand und ohne Überkompensationsprüfung, die zu Unsicherheiten bei Anbietern und Anwendern von Biokraftstoffen führen würde, den Mitgliedsstaaten die Freiheit zur steuerlichen Förderung des Biokraftstoffeinsatzes z.B. in der Land- und Forstwirtschaft zu geben, so Hemmerling.
Die Stellungnahme des BBE zur Überarbeitung der KUEBLL steht hier zum Download.
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