Hochwasser-Hilfe geht in zweite Phase
„Das Angebot von Help ist dringend nötig und wird z. B. von den teilweise zerstörten Schulen dankend angenommen. Sehr viele Anträge wurden schon bei uns angefordert, aber viele der gemeinnützigen Institutionen prüfen derzeit noch das genaue Scha-densausmaß – da ist noch einiges unklar, auch etwa was künftige Standorte der Schulen angeht“, sagt Berthold Engelmann, Help-Nothilfekoordinator.
Antragsfähig sind gemeinnützige eingetragene und sozial tätige Vereine sowie Schulen, Kitas und Kindergärten in den von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Gebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Gefördert werden können Sachkos-ten (Anschaffungen, Schulmaterial, Material, Hilfsgüter, Werkzeuge usw.), Transportkosten (Benzin usw.) und sonstige laufende Kosten im direkten Zusammenhang mit geleisteten Hilfsmaßnahmen. Personalkosten können nicht gefördert werden.
Gerne vermitteln wir Ihnen ein Interview oder Hintergrundgespräch mit Herrn Engelmann. Er war sofort nach der Katastrophe vor Ort. Sie erreichen uns unter der 0228 91529-13 (oder mobil: 0173 279 04 38/per Mail schiller@help-ev.de) für Interviewtermine.
„Help“ und „Aktion Deutschland Hilft“ bitten um Spenden für die Hochwasserhilfe:
Help – Hilfe zur Selbsthilfe
Online Spenden
Stichwort: Hochwasser Deutschland
IBAN: DE47 3708 0040 0240 0030 00
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Aktion Deutschland Hilft
Stichwort: Hochwasser Deutschland
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
Bank für Sozialwirtschaft
Help – Hilfe zur Selbsthilfe e.V. unterstützt als weltweit operierende Hilfsorganisation seit 1981 Menschen in Krisen und leistet schnelle und unbürokratische Hilfe, unabhängig von Ethnie, Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder politischer Weltanschauung. Schwerpunkte der Projektarbeit sind die Not- und Katastrophenhilfe ebenso wie langfristig angelegte Entwicklungszusammenarbeit- und Wiederaufbauprojekte. Help trägt das "Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V.", das "DZI-Spendensiegel" und ist Unterzeichner der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft".
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