IHK begrüßt Novelle des IHK-Gesetzes
Der gesetzlich konkretisierte Kompetenzbereich gilt seit Inkrafttreten des neuen IHKG sowohl für IHKs als auch den DIHK. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass zu den Aufgaben der Organisation insbesondere die Wahrnehmung des Gesamtinteresses der IHK-Mitgliedsunternehmen, die Förderung der gewerblichen Wirtschaft sowie die Wahrung der Prinzipien der ehrbaren Kaufleute gehören. Die Wahrnehmung des Gesamtinteresses als wichtigste Aufgabe kann im Sinne der Gesamtverantwortung der Wirtschaft auch Ziele einer nachhaltigen Entwicklung umfassen. Zum 1.1.2023 wird dann der bisherige DIHK e.V. in eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt, in der alle deutschen Industrie- und Handelskammern Mitglied sind: die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). „Unsere Wirtschaft braucht eine starke Vertretung, in diesen schwierigen Zeiten mehr denn je. IHKs und DIHK können jetzt wieder im Verbund für die Interessen ihrer Unternehmen eintreten und sich mit starker Stimme sowie konkreten Vorschlägen in die wirtschaftspolitische Diskussion einbringen“, so Thomé.
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