Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt
Unternehmen, die durch die aktuelle Flutkatastrophe unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten sind, müssen keinen Insolvenzantrag stellen. Die sogenannte Insolvenzantragspflicht wurde nach Auskunft der ARAG Experten zunächst bis Ende Oktober ausgesetzt. Betroffene Betriebe müssen allerdings einen Bezug zu den Unwettern nachweisen.
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