Kunst & Kultur

Korbflechten und Buchbinden im Kloster ‒ Ferienprogramm für Familien

Wie die Mönche ihre Körbe für den täglichen Gebrauch herstellten, können die kleinen und großen Besucherinnen und Besucher im Ferienprogramm von Kloster Alpirsbach bei der Sonderführung am Dienstag, den 17. August um 10 Uhr erkunden und selbst probieren. Ein weiterer Rundgang durch das Kloster mit Workshop steht am Mittwoch, den 18. August um 10 Uhr auf dem Programm: Hier kann man „Buchbinden wie im Mittelalter“. Für diese Führungen ist eine telefonische Anmeldung unter Tel. 074 44 51 0 61 erforderlich.

Ein altes Handwerk zum Mitmachen

Das Flechten von Körben aus Weidenzweigen dürfte zu den ältesten Tätigkeiten des Menschen gehören. Auch die Mönche stellten Körbe für den täglichen Gebrauch her. Sie benötigten sie für den Transport und die Aufbewahrung von Lebensmitteln, Holz und anderen Dingen. Sogar als Bienenkörbe fanden sie Verwendung. Nach einem Rundgang durch die Klosteranlage können die Kinder am 17. August um 10 Uhr selbst das Korbflechten ausprobieren.

Buchbinden wie im Mittelalter

Bei einem spannenden Rundgang durch das Kloster entdeckt man am Mittwoch, den 18. August um 10 Uhr das Leben der Mönche, etwa beim Blick in den Schlafsaal oder die Wärmestube. In der Kinderwerkstatt binden die Kinder ein kleines Büchlein – mit dem Mittelalter als Vorbild. Alle können ihr selbst gefertigtes Meisterstück mit nach Hause nehmen.

Service

FERIENPROGRAMM IM KLOSTER ALPIRSBACH

Dienstag, 17. August 2021, 10:00 Uhr

Korbflechten wie die Mönche

Sonderführung mit Petra Beilharz oder Janet Alpers

Mittwoch, 18. August 2021, 10:00 Uhr

Buchbinden wie im Mittelalter

Sonderführung mit Petra Beilharz

PREIS

Erwachsene 12,00 €; Ermäßigte 6,00 €

Eine Anmeldung unter Telefon +49(0)74 44.5 10 61 ist erforderlich.

HINWEIS

Max. 20 Personen

Für die Führungen gilt die Einhaltung der nachfolgenden Vorgaben:

  • Der Besuch der Führung ist nur nach einer verpflichtenden Voranmeldung unter der angegebenen Telefonnummer möglich.
  • Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, die Kontaktdaten wie Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie Datum des Besuchs, Uhrzeit (von – bis), Startzeitpunkt der Führung abzufragen. Die Erhebung soll einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten mit dem Virus dienen. Diese Daten werden 4 Wochen lang gespeichert.
  • Es gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt sowohl für die Besucher*innen als auch für das Führungspersonal.
  • Die Teilnehmerzahl wird auf eine bestimme Maximalanzahl beschränkt.
  • Der Mindestabstand zwischen jedem Beteiligten von 1,5 Metern, wenn möglich sogar 2 Metern, kann während der ganzen Führung garantiert werden.
  • Es wird nur in Räumen angehalten, die den Mindestabstand zuverlässig ermöglichen.
  • Desinfektion und Händewaschmöglichkeiten sind sowohl vor als auch im Kassenraum vorhanden.
  • Türklinken werden nur vom Führungspersonal betätigt.

Eine ausführliche Einweisung der Teilnehmer*innen über den Ablauf der Führung erfolgt im Eingangsbereich durch das Führungspersonal.

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