Maskenpflicht auf dem Bielefelder Weinmarkt – nicht realisierbar!
Veranstalter hat lange gehofft
„Wir vermissen seit Juli die erforderliche Planungssicherheit und haben auf die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung Woche für Woche gewartet“, sagt Karoline Jockheck, Projektleiterin beim Veranstalter Bielefeld Marketing, und ergänzt: „Beim Weinmarkt handelt es sich um eine Großveranstaltung mit mehr als 2.500 Gästen. Ab einem Inzidenzwert von 35 schreibt die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in diesem Fall eine weitgehende Maskenpflicht vor, die vom Veranstalter durchzusetzen ist. Aufgrund des Veranstaltungscharakters im öffentlichen Raum ist die permanente Einhaltung der Maßnahmen leider nicht realisierbar.“
Rennen gegen die Zeit
„Die Zahlen steigen weiter an“, sagt Martin Knabenreich, Geschäftsführer von Bielefeld Marketing, und fügt hinzu: „Natürlich sehen wir die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen. Aber ein Weinfest mit mehreren Tausend Besuchern – wie sollen wir da die Einhaltung der Maskenpflicht garantieren, gerade zu fortgeschrittener Stunde? Um es ganz klar zu sagen: Es lag nicht an der Stadtverwaltung. Wir haben wirklich viele konstruktive Gespräche mit ihr geführt und möchten uns dafür herzlich bedanken. Wir wissen als Veranstalter schlicht und einfach nicht, wie wir auf Basis der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW eine regelkonforme Durchführung des Weinmarktes garantieren sollen – und das innerhalb kürzester Zeit.“
Keine einfache Entscheidung
Bielefeld Marketing muss das beliebte Stadtfest schweren Herzens absagen. Gleichzeitig steht fest: Der Weinmarkt 2021 wäre eine Veranstaltung geworden, die mit den Weinfesten der Vergangenheit keine Ähnlichkeit gehabt hätte.
Nächstes Jahr, nächster Weinmarkt
Es mag ein schwacher Trost sein, aber der Termin für den nächsten Weinmarkt in der Bielefelder Altstadt steht bereits fest: Vom 6. bis 11. September 2022 wird sich die Bielefelder Altstadt endlich wieder in ein gemütliches Weindorf verwandeln – ohne Masken für Besucher und Kontrollpflicht für den Veranstalter.
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