Nationaler Entwicklungsplan CarSharing 2021 – 2025: Vorrang für das CarSharing im motorisierten Individualverkehr der Zukunft
Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung sieht auch für den Verkehrssektor „Nullemissionen“ bis zum Jahr 2045 vor. Eine Umstellung auf Elektroantriebe kann nach Berechnungen des Umweltbundesamtes aber nur etwa die Hälfte der heutigen Treibhausgas-Emissionen einsparen. Eine gleichzeitige Mobilitätswende ist nötig, damit das Ziel der Nullemission überhaupt erreichbar wird. Eines der größten Sorgenkinder ist dabei der Pkw: Betrachtet man die Emissionen klimaschädlicher Gase pro beförderte Person, dann landet das Auto in der Rangliste der größten Verschmutzer hinter dem Flugzeug auf Platz zwei. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) endlich ein Umdenken in der Verkehrspolitik. Verbandsgeschäftsführer Gunnar Nehrke erklärt:
„Um den Verkehr in Deutschland klimaneutral zu gestalten, muss heutiger Pkw-Verkehr in erheblichem Umfang auf Fahrrad, Bus und Bahn verlagert werden. Wir stärken den Klimaschutz, wenn Pkw-Mobilität für möglichst viele Haushalte von der regelmäßigen Gewohnheit zur gezielt eingesetzten Option im Mix mit anderen weniger umweltschädlichen und ineffizienten Transportmitteln wird. CarSharing schafft dafür das geeignete und unverzichtbare Angebot. Studien zeigen: Wer CarSharing nutzt, legt Wege schon heute deutlich öfter mit klimafreundlichen Verkehrsmitteln zurück als Autobesitzer*innen. Wir wünschen uns, dass die neue Bundesregierung das Potenzial, das im CarSharing steckt, endlich hebt. Wir fordern, dass Sharing generell Vorrang vor der Förderung des privaten Autobesitzes bekommt.“
Der bcs betrachtet seine Forderung nach einem Vorrang des Sharing auch als einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit in einer klimaneutralen Gesellschaft. Nehrke erläutert:
„Die Kosten der Autonutzung werden in den nächsten Jahren wahrscheinlich deutlich ansteigen. Anschaffung und Unterhalt eines privaten Pkw werden sich für immer weniger Haushalte lohnen. Beim CarSharing verteilen sich die Kosten auf alle teilnehmenden Haushalte – und zwar verursachergerecht nach Fahrleistung. Wir sehen das als wichtigen Beitrag, um Auto-Mobilität weiterhin für alle Bürger*innen bezahlbar und verfügbar zu halten.“
Massiver Ausbau der CarSharing-Infrastruktur nötig
Aktuell gibt es bundesweit rund 26.000 CarSharing-Fahrzeuge und 6.200 CarSharing-Stationen in 855 Orten. Diese im internationalen Vergleich sehr gute Verfügbarkeit haben die deutschen CarSharing-Anbieter bisher eigenwirtschaftlich und meist ohne jede Förderung geschaffen. Für einen wirkungsvollen gesamtgesellschaftlichen Beitrag des CarSharing zur Verkehrswende reicht das bisher Erreichte jedoch nicht aus. Der Bundesverband CarSharing hält es deshalb für notwendig, dass in Stadtzentren und zentrumsnahen Lagen bis 2025 kein Haushalt weiter als 400 Meter von einem verlässlichen, permanent verfügbaren CarSharing-Angebot entfernt wohnt. Für ländliche Räume und kleine und mittlere Städte soll sich die Zahl der CarSharing-Stationen mindestens verdreifachen. Parallel, so der Verband, ist im ländlichen Raum auch ein massiver Ausbau des ÖPNV notwendig, um eine attraktive Alternative zum privaten Pkw-Besitz anbieten zu können.
Sharing als neues Leitbild für den motorisierten Individualverkehr
Von der nächsten Bundesregierung fordert der bcs, dass im Straßenverkehrsrecht und in ihrer Förderpolitik Sharing als neues Leitbild für Pkw-Mobilität umgesetzt wird.
Verbandsgeschäftsführer Nehrke rechnet das Potenzial einer solchen Politik vor:
„Bereits heute nutzen mehrere Millionen Haushalte in Deutschland ihren privaten Pkw so selten, dass CarSharing für sie günstiger ist, als ein neues Auto anzuschaffen. Diese Zahl wird durch notwendige Klimaschutzmaßnahmen weiter steigen. Das vorhandene Potenzial kann die Bundesregierung heben, indem sie die Kommunen dabei unterstützt, CarSharing-Stationen im öffentlichen Raum zu schaffen und die Ladeinfrastruktur für CarSharing-Fahrzeuge auszubauen. CarSharing-Anbieter, die gezielt Randlagen von Städten und den ländlichen Raum erschließen, sollten zudem eine Anschubunterstützung für diese risikoreiche Expansion bekommen.“
Die Umsetzung des Leitbilds „Vorrang für CarSharing“ in der Pkw-Mobilität kann nach Meinung des bcs allein durch die Beseitigung von klima- und umweltschädlichen Subventionen des Pkw-Verkehrs finanziert werden.
Hierzu erklärt Gunnar Nehrke:
„Wir kritisieren, dass die Bundesregierung jedes Jahr durch Fehlanreize und umweltschädliche Subventionen für den Pkw-Verkehr auf Einnahmen in Milliardenhöhe verzichtet. Bereits mit einem kleinen Bruchteil dieses Geldes könnte die Bundesregierung bis 2025 die Pkw-Mobilität auf einen neuen klimaverträglichen Entwicklungspfad bringen. Gemessen an den notwendigen Investitionen in anderen Bereichen ist CarSharing ein Schnäppchen der Verkehrswende.“
Sechs Forderungen für die Förderung des CarSharing
Insgesamt definiert der bcs sechs Handlungsfelder, auf denen die Bundesregierung das CarSharing bis 2025 fördern muss:
- Flächendeckender Ausbau der CarSharing-Infrastruktur
- Regulative Hindernisse für die CarSharing-Förderung beseitigen
- Bessere Rahmenbedingungen für E-CarSharing schaffen
- CarSharing, ÖPNV und andere Sharing-Angebote digital vernetzen
- Vorrang für Sharing beim Autonomen Fahren
- Sharing als neues Leitbild für den motorisierten Individualverkehr
Der vollständige Nationale Entwicklungsplan CarSharing steht hier zur Verfügung.
Der Bundesverband CarSharing e.V. ist der Dachverband der deutschen CarSharing-Anbieter. Ziel des Verbandes und seiner Mitglieder ist es, den Autobestand und Autoverkehr zu vermindern und die Umweltbelastung durch den motorisierten Individualverkehr zu verringern. Der bcs fördert CarSharing als moderne Mobilitätsdienstleistung und strebt eine Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr an.
Weitere Informationen zum Thema CarSharing, zur verkehrsentlastenden Wirkung der Dienstleistung und zu den politischen Forderungen des bcs finden Sie auf www.carsharing.de
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