Verbraucher & Recht

Neue Regeln für Risikogebiete

Wer sich die letzten zehn Tage vor Einreise nach Deutschland in einem Hochrisiko-Gebiet aufgehalten hat, muss nicht nur einen negativen Corona-Test bei Einreise vorweisen, sondern auf eigene Kosten in eine mindestens zehntägige Quarantäne. Die Quarantäne-Pflicht gilt auch für Kinder unter 12 Jahren. Für Genesene und Geimpfte ist bei Nachweis keine Absonderung erforderlich. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Quarantäne nach fünf Tagen durch eine negative Testung vorzeitig beendet werden kann. Kinder bis 12 Jahren dürfen die die Quarantäne auch ohne Test nach fünf Tagen beenden.

Reisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen trotz negativem Test auf eigene Kosten in eine strikte 14-tägige Quarantäne und haben nach Auskunft der ARAG Experten nicht die Möglichkeit einer Freitestung nach fünf Tagen. Geimpfte dürfen die Quarantäne beenden, sobald sie dem Robert Koch-Institut einen Impfnachweis übermittelt haben und dieser vom Institut daraufhin überprüft wurde, ob die Impfung auch Schutz gegen die Virusvariante bietet. Wird ein Varianten-Gebiet während des Urlaubs zu einem Hochrisiko-Gebiet herabgestuft, gelten die entsprechenden Quarantäne-Bedingungen für Hochrisiko-Gebiete.

Die Verlängerung und inhaltliche Anpassung der Regelung zur Einreise-Quarantäne gilt zunächst bis einschließlich 10. September 2021.

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