Positionspapier der IHK zum Wiederaufbau nach der Flut
Die IHK fürchtet mit dem Ende der Sommerferien in Folge der Beschädigung der A61, weiterer Bundes- und Landstraßen sowie dem Ausfall einiger Schienenverbindungen erhebliche Ausweichverkehre und damit verbundene Staus. Die IHK fordert deshalb die Kenntlichmachung weiträumiger Umfahrungsrouten für die Transitverkehre auf den Autobahnen, Auswahl, Genehmigung und Ertüchtigung von regionale begrenzten Alternativrouten für Logistikverkehre sowie die Priorisierung der Behebung von Flutschäden an der Infrastruktur gegenüber anderen Projekten, sofern diese dann nicht in Finanzierungs- und Umsetzungsnot kommen. „Um die Wiederherstellung der Infrastruktur zu beschleunigen und langwierige Planfeststellungsverfahren zu vermeiden, sollte der Grundsatz „Wiederherstellung der Infrastruktur 1:1 auf bestehender Linie nach dem aktuellen Stand der Technik“ gelten“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille. Um die ÖPNV-Anbindung auf der S23 und der RB30 sicherzustellen, spricht sich die IHK für einen kurzfristigen Aufbau eines Netzes an Schnellbussen und Shuttleservices für Pendler und Schüler/innen, die rasche Teilinbetriebnahme der weniger stark beschädigten Strecke der S23 im Verlauf Euskirchen-Bonn und der Wiederherstellung der Infrastruktur 1:1 auf den bestehenden Linien aus. Hille: „Auch die stärkere Nutzung des Homeoffices kann zu Verkehrsentlastungen führen; hier appellieren wir an unsere Unternehmen, dies zu nutzen und umzusetzen“.
Um ein gewerbliches Ausbluten mancher Ortsteile oder ganzer Ortschaften zu vermeiden, sollten laut IHK langwierige Ergänzungen des Planungs- und Baurechts vermieden werden. Gleichzeitig müsse durch entsprechende Wasser- und Flutmodellierung sichergestellt werden, dass nicht in wenigen Jahren ein erneuter Totalschaden entstehe. Auch eine Diskussion über den Tausch von Flächen sollte geführt werden. So könnten beispielsweise wassernahe Flächen renaturiert und als Retentionsfläche genutzt werden, während im Gegenzug ungefährdetere Flächen einer Bebauung zur Verfügung gestellt werden können.
Die IHK bietet ihren von der Flut betroffenen Unternehmen Stundungen und Ratenzahlungen ihrer Mitgliedsbeiträge an. Für Unternehmen, die von Unwetter und Hochwasser betroffen sind, hat die IHK eine telefonische Hotline unter 0228 2284 228 eingerichtet. Die IHK steht Unternehmen u. a. für Beratungen und Rückfragen zu Schadensfällen, Kreditprogrammen und Soforthilfen, steuerlichen Fragen oder Fördermitteln zur Verfügung.“ Zusätzlich zu den telefonischen Beratungen und den Informationen im Internet (www.ihk-bonn.de, Webcode @3787) stellt die IHK aktuelle Informationen und Hinweise auf ihren sozialen Medien unter https://www.facebook.com/IHK.Bonn/, https://twitter.com/IHK_Bonn und https://www.instagram.com/ihk_bonn_rheinsieg/ unter den Hashtags #GemeinsamHelfen und #GemeinsamBonnRheinSieg ein.
Anlage: Positionspapier Was die Unternehmen im Rhein-Sieg-Kreis jetzt benötigen!
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