Umbenennung der Erwerbslosenberatungsstelle in Beratungsstelle Arbeit
Kostenfreies Beratungsangebot
Die Beratungsstelle Arbeit in Bergisch Gladbach bietet Menschen ohne Arbeit oder in schwierigen Beschäftigungssituationen fachlich qualifizierte Beratungsangebote zu Themen wie Qualifizierung und Beschäftigung, sie bietet Hilfe und Unterstützung bei der Erstellung von marktgerechten Bewerbungsunterlagen, bei der Suche nach einem neuen Job, bei der Sicherung des Lebensunterhalts, bei der Beantragung von Leistungen, bei der Überprüfung von Leistungsbescheiden, im Umgang mit Behörden oder bei wirtschaftlichen, psychosozialen und sozialrechtlichen Fragen.
Seit Januar 2021 gibt es einen neuen Beratungsschwerpunkt im Bereich der Information und Beratung gegen Arbeitsausbeutung. Als ausbeuterisch sind Beschäftigungsverhältnisse einzuordnen, bei denen vorgeschriebene gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen umgangen werden, zum Beispiel durch Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz oder fehlende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Informationen umfassen Themen wie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, gerechte Entlohnung, Sonderleistungen, Kurzarbeiter- und Krankengeld, Gleichstellung, Gendering, Diskriminierung, Kündigung unter anderen mehr. Bei Bedarf erfolgen Hilfestellungen zum Beispiel bei der Klärung von Arbeitnehmeransprüchen sowie Vermittlungen von nützlichen Kontaktadressen und kompetenten Ansprechpartnern. Die Beratungsstelle Arbeit eröffnet damit Wege zu weiteren Hilfsangeboten und stellt erforderliche Kontakte her. Um eine bestmögliche Verständigung sicherzustellen, erfolgt die Beratung auch mit Unterstützung von Sprachdiensten. Die Beratung findet in Sprechstunden, telefonisch, digital oder aufsuchend statt.
Somit bietet die Beratungsstelle Arbeit in Bergisch Gladbach erwerbslosen, von Arbeitslosigkeit bedrohten oder von Arbeitsausbeutung betroffenen Menschen, Berufsrückkehrenden oder Beschäftigten mit aufstockenden SGB-II-Leistungen Orientierung, Beratung und Begleitung. Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich und erfolgt unabhängig von ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung.
ESF-Kofinanzierung für ein landesweites Beratungsnetzwerk gegen Arbeitsausbeutung in NRW
Die Beratungsstellen Arbeit sind kofinanziert aus ESF-Fördermitteln. Sie sind ein zentraler Bestandteil des landesweiten Beratungsnetzwerks gegen Arbeitsausbeutung. Hierfür kooperieren die Beratungsstellen u.a. mit den bestehenden landes- und bundesgeförderten Beratungsprojekten für Arbeitnehmerfreizügigkeit, faire Mobilität und faire Integration sowie mit lokalen Netzwerkpartnern. Mit dem landesweiten Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung wird in Nordrhein-Westfalen eine flächendeckende, kostenlose und leicht zugängige Beratungsstruktur eingerichtet.
Die Arbeits- und Lebensbedingungen von Beschäftigten insbesondere aus Osteuropa bei Kontrollen in Schlachthofbetrieben haben, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann, große Probleme aufgezeigt. Arbeitsausbeutung und prekäre Beschäftigung sind nicht nur ein Problem der Fleischbranche, so Karl-Josef Laumann weiter, weshalb Unterstützungsangebote für Menschen ohne Arbeit oder in schwierigen Beschäftigungssituationen wichtig sind. „Es ist wichtig, dass wir Menschen ohne Arbeit oder in schwierigen Beschäftigungssituationen Angebote der Unterstützung machen. Das ist auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie fundamental. Die Beraterinnen und Berater haben die Erfahrung und die Kompetenz, mit den Hilfesuchenden und ihren Problemen angemessen umzugehen und ihnen weiterzuhelfen. Ich bin davon überzeugt, dass es uns gemeinsam gelingen wird, die Situation vieler Menschen in Nordrhein-Westfalen zu verbessern“, sagte Karl-Josef-Laumann auf der digitalen Auftaktveranstaltung für die Beratungsstellen Arbeit am 26.01.2021.
Unterstützung bei der Klärung von Rechtsangelegenheiten durch Weitervermittlungsangebote im Hinblick auf das Rechtsdienstleistungsgesetz
Ob Fragen zum Thema Arbeitsrecht wie zu einer Kündigung oder zum Arbeitsvertrag, zu Überstunden und Zeitkonten oder zum Tarifvertrag oder zum Arbeitsschutz: die Beratungsstelle Arbeit in Bergisch Gladbach bietet als Anlaufstelle zur Klärung von rechtlichen Fragen Hilfe und Unterstützung, auch durch entsprechende Weitervermittlung an Fachanwälte für Arbeitsrecht. Ebenso ist bei der Klärung von Sozialrechtsangelegenheiten wie beispielsweise durch die Prüfung von Rechtsansprüchen im Rahmen der Leistungsgewährung anwaltliche Unterstützung sichergestellt. Die Beratungsstelle führt selber keine beratenden Tätigkeiten, die durch das Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt sind, durch. Diese sind zum Beispiel über einen Gutschein für eine einmalige Rechtsberatung im Amtsgericht erhältlich, womit dann ein Anwalt konsultiert werden kann. Die Beratungsstelle Arbeit verhält sich entsprechend der Vorgaben und Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
Die Beratungsstelle Arbeit bietet auch weiterhin bei den klassischen Aufgaben wie beispielsweise Beratung zu Ausbildung und Umschulung, Fortbildung und Weiterbildung, Unterstützung bei der Stellensuche und Vermittlung, Hilfestellung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Bewerbungstraining in Vorbereitung eines bevorstehenden Bewerbungsgesprächs oder auch Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen und der Leistungssicherung an. Auch Rat und Hilfe im Umgang mit Behörden und die Weitervermittlung an andere Fachstellen gehören mit zum Leistungsspektrum.
Als Ansprechpartnerin steht den Bürgerinnen und Bürgern des Rheinisch-Bergischen Kreises Frau Gabi Ramms zur Verfügung. Für eine ausführliche Beratung ist eine Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02202 285995 erforderlich. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr.
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