AMK und neue Bundesregierung müssen GAP Verordnungen anpacken – AbL macht Vorschläge!
Martin Schulz, Bundesvorsitzender der AbL und Landwirt in Niedersachsen:
„Die Reform der GAP läuft nach wie vor auf hochtouren und die Inhalte der ausstehenden Verordnungen werden einen enormen Einfluss auf die Zukunft unserer Höfe haben. Die AMK muss ihren Gestaltungsspielraum nutzen und von Seiten der Länder in den Verhandlungen mit dem Bund ein klares Zeichen in Richtung wirksamer Öko-Regelungen setzen. Die Umsetzung der Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft nach der Bundestageswahl müssen bei den Verordnungsentwürfen der GAP beginnen.“
Links:
Die Vorschläge der AbL finden Sie hier.
Hintergrundinformationen:
Bis zum 31.12.2021 muss die Bundesregierung ihren Strategieplan zur nationalen Ausgestaltung der kommenden Förderperiode der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland bei der europäischen Kommission (KOM) einreichen. Teile dieses Strategieplans müssen auch die Verordnungen und Definitionen der vom Deutschen Bundestag bereits beschlossenen GAP-Gesetze sein. Diese regeln die in den Gesetzen oftmals nur sehr allgemein gehaltenen Maßnahmen der künftigen Förderperiode im Detail.
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