Finanzen / Bilanzen

Banken-Arbeitgeber: Zukunftsgerichtete Reform des Tarifvertrags Kernpunkt der Tarifverhandlungen

• Reform des Tarifentgeltsystems und des übrigen Manteltarifvertrags muss Weichen für die Zukunft stellen
• Gehaltsabschluss mit Augenmaß muss Teil einer Gesamtlösung sein
• Nachwuchskräftetarifvertrag testiert gute Zusammenarbeit

Vor dem zweiten Verhandlungstermin der Tarifgespräche im öffentlichen Bankgewerbe am 22. und 23.09.2021 in Berlin betonen die Arbeitgeber, dass eine zukunftsgerichtete Reform des Tarifvertrags Kernpunkt der laufenden Tarifrunde sein muss. Das umfasst sowohl die Einigung auf ein zukunftsfähiges Tarifentgeltsystem als auch die Modernisierung des Manteltarifvertrags.

Gunar Feth, Verhandlungsführer der öffentlichen Banken: "Das Tarifvertragswerk stammt aus den 1970er Jahren und muss jetzt reformiert werden. Gemeinsam mit den Gewerkschaften wollen wir es leistungsgerechter, transparenter und moderner gestalten. Es muss zukünftige Entwicklungen in den Instituten und der Branche flexibel abbilden und einen Rahmen für unterschiedliche Bedürfnisse und Lebensphasen der Beschäftigten bieten, ebenso wie Planbarkeit. Die Reform des Tarifvertrags schafft die Grundlage für die gemeinsame Gestaltung zentraler Zukunftsthemen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Auch ein Gehaltsabschluss mit Augenmaß ist Teil dieses Pakets, denn wir spielen hier nicht zu Lasten unserer Beschäftigten auf Zeit."

Dr. Ulrich Theileis, Stv. Verhandlungsführer der öffentlichen Banken, ergänzt: "Arbeitgeber und Gewerkschaften tragen gemeinsam Verantwortung für die Zukunft der Beschäftigten. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssen wir ein Gesamtpaket erarbeiten, mit dem wir die Grundlagen für zukunftsfeste öffentliche Banken mit attraktiven und modernen Arbeitsplätzen schaffen."

In der schnellen Einigung zum Nachwuchskräftetarifvertrag Mitte August sehen die Arbeitgeber ein positives Vorzeichen für die weiteren Verhandlungen. Dominik Lamminger, für den Arbeitgeberverband zuständiges Mitglied der VÖB-Geschäftsleitung: "Wir verhandeln mit den Gewerkschaften auf Augenhöhe und arbeiten konstruktiv mit ver.di und DBV zusammen. Das zeigt auch die zügige und gute Einigung beim Nachwuchskräftetarifvertrag. Mit diesem positiven Vorzeichen, das unserer Neuaufstellung zugleich eine sehr gute Arbeit testiert, starten wir in die nächste Verhandlungsrunde für die über 60.000 Beschäftigten der öffentlichen Banken."

Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken

Der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken gehören derzeit 44 VÖB-Mitgliedsinstitute mit rund 60.000 Beschäftigten an (zum Jahresende 2020). Die an dem Tarifvertrag beteiligten Institute umfassen Landesbanken, Förderinstitute, Bausparkassen und einzelne Sparkassen. Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken nimmt tarifrechtliche Aufgaben wahr und schließt für ihre Mitgliedsinstitute Tarifverträge ab.
Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken ist seit 1954 tätig. Bis zum Jahre 1972 schloss die Tarifkommission des VÖB für ihre Mitglieder eigenständige Tarifverträge ab. Zwischen 1972 und 2020 bestand eine Verhandlungsgemeinschaft mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), der zwischenzeitlich auch der Arbeitgeberverband der Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) angehörte. Ab dem Jahr 2020 führt die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wiederum eigenständig Tarifverhandlungen.

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