Berufsbedingtes Handekzem
So geht’s
Wer Anzeichen für eine berufsbedingte Hauterkrankung bemerkt, etwa trockene, schuppige Hautstellen, Rötungen oder Juckreiz, sollte entweder auf direktem Wege oder mit Überweisung von Haus- oder Betriebsarzt eine dermatologische Praxis aufsuchen. Erhärtet sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit, beantragen Hautärztin oder Hautarzt beim Unfallversicherungsträger (1) das Hautarztverfahren. Der Betrieb muss im ersten Schritt nicht darüber informiert werden. Sinnvoll ist das aber schon, denn unter Umständen muss der Hautschutz am Arbeitsplatz durch kleine oder größere Maßnahmen verbessert werden.
Vorteile für Arbeitnehmer
Das Hautarztverfahren gleicht einem Rundum-Sorglos-Paket. Zum einen entlastet es das Portemonnaie: Die Betroffenen sind von Zuzahlungen zu Medikamenten befreit und bekommen eventuelle Fahrtkosten erstattet. Zudem übernimmt der Versicherungsträger in der Regel die Kosten für notwendige Hautpflegemittel zur Basistherapie(2). Dabei handelt es sich um bestimmte Medizinprodukte, die den Heilungsprozess unterstützen, die geschädigte Hautbarriere wiederherstellen und die Haut vor schädlichen Einflüssen schützen. Darüber hinaus werden die Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz überprüft und gegebenenfalls verbessert. Weitere Leistungen sind eine individuelle Beratung, Hautschutzseminare und bei Bedarf ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik beziehungsweise eine Reha-Maßnahme.
Zum Nachlesen
Weiterführende Informationen und praktische Hinweise hat die Deutsche Haut- und Allergiehilfe in der Broschüre „Chronisches Handekzem“ sowie im Web unter www.dha-handekzem.de zusammengestellt. Die Broschüre wurde mit Unterstützung der Pierre Fabre Dermo-Kosmetik GmbH realisiert und kann kostenfrei postalisch und online angefordert oder heruntergeladen werden: DHA e.V, Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn.
Bonn, 20.09.21, 2.212 Zeichen, 275 Wörter. Abdruck honorarfrei – Telefonnummer bitte nicht abdrucken.
(1) Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
(2) §3 der Berufskrankheitsverordnung, z.B. www.gesetze-im-internet.de/bkv
Weiterführende Informationen:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), www.dguv.de,
Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.V
Heilsbachstr. 32
53123 Bonn
Telefon: +49 (228) 36791-0
Telefax: +49 (228) 36791-90
http://www.dha-allergien.de
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