Energie- / Umwelttechnik

Biokraftstoffwirtschaft zur Bundestagswahl: Bemühungen und Pläne zum Ausbau erneuerbarer Energien dürfen Verkehrssektor nicht außer Acht lassen

Die Verbände der Biokraftstoffwirtschaft, BDBe, MVaK, UFOP und VDB, wenden sich kurz vor der Bundestagswahl mit einem Appell an die wahlkämpfenden Parteien, bei ihren ambitionierten Plänen zu Ausbau und Förderung erneuerbarer Energien nicht allein den Strom- und Wärmesektor zu betrachten. Auch im Verkehrssektor gibt es zur weiteren zügigen Reduzierung der CO2-Emissionen keine Alternative. Bisher beschränkt sich die Debatte allerdings fast ausschließlich auf die verstärkte Förderung der Elektromobilität. Damit sind die Klimaschutzziele im Verkehr kurz- und mittelfristig aber unerreichbar.

Eine Debatte über den Ausbau der erneuerbaren Energien darf sich daher nicht auf die Energiequellen Wind- und Solarenergie beschränken, sondern muss auch die im Verkehr genutzten biomasse- und abfallbasierten, zertifiziert nachhaltigen Energieträger miteinbeziehen. Die Beimischung von Biokraftstoffen in Benzin und Diesel reduziert den CO2-Ausstoß des Verkehrs aktuell um rund 13 Millionen Tonnen jährlich. Die im Straßenverkehr genutzte Energie stammt trotz des Markthochlaufs der Elektromobilität noch immer zu rund 93 Prozent aus fossilen Quellen. In den vergangenen Jahren ist es auf allen politischen Ebenen versäumt worden, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr durch eine konsequente Kraftstoffpolitik signifikant zu erhöhen. Dies ist aber Voraussetzung, um das Klimaschutzziel für das Jahr 2030 erreichen zu können. Denn der stetig größer werdende Fahrzeugbestand besteht weiterhin zu mehr als 90 Prozent aus Fahrzeugen, die durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden. Dies wird sich in den kommenden Jahren nur langsam ändern.

Biodiesel und Bioethanol sowie Biomethan sind eine sofort einsetzbare regenerative Alternative zu fossilen Kraftstoffen. Um kurzfristig die CO2-Intensität der flüssigen Energieträger im Verkehr zu senken, können die Beimischungsanteile dieser Biokraftstoffe sofort und unproblematisch erhöht werden: Zum einen durch die Streichung der so genannten Schutzsortenregelung, die Tankstellen dazu verpflichtet, neben Super E10 auch E5 anzubieten. Über 95 Prozent aller in Deutschland zugelassenen und alle neuen Autos mit Benzinmotor sind für Super E10 freigegeben. Für alle anderen sollte Super plus (E5) als Schutzsorte bestehen bleiben. Super E10 muss wie in zahlreichen EU-Nachbarländern der Standard-Ottokraftstoff werden. Zum anderen durch eine Erhöhung der maximalen Anteile von nachhaltigem Biodiesel und Bioethanol in Diesel und Benzin. Hierfür muss die Kraftstoff-Normung von E20 auf europäischer Ebene zügig betrieben werden. Höhere Biodieselbeimischungen wie B10 sowie B30 müssen für den Verkauf an Tankstellen zugelassen werden.

Die Verbände der Biokraftstoffwirtschaft fordern die zukünftige Bundesregierung auf, die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie in diesem Sinne zu konkretisieren und den bestehenden gesetzlichen Rahmen anzupassen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V. (BDBe)
Reinhardtstr. 16
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 3012953-0
Telefax: +49 (30) 3012953-10
http://bdbe.de

Ansprechpartner:
Christine Kroke
Telefon: +49 (30) 3012953-13
E-Mail: presse@bdbe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel