Finanzen / Bilanzen

BLHV fordert Debatte über Mindestlohnerhöhung

Mit großer Sorge verfolgt BLHV-Präsident Werner Räpple die Diskussionen im Wahlkampf um die Erhöhung des Mindestlohns sowie um die Abschaffung der kurzfristigen sozialversicherungsfreien Beschäftigung. Jedes Jahr helfen Saisonarbeitskräfte in Südbaden bei der Ernte von Spargel, Erdbeeren und anderem Obst und Gemüse. „Wir brauchen diese Arbeitskräfte und es steht außer Frage, dass sie auch entsprechend entlohnt werden sollen“, erklärt BLHV-Präsident Werner Räpple im Rahmen des Erntegesprächs. „Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € bei gleichzeitiger Abschaffung der kurzfristigen sozialversicherungsfreien Beschäftigung, würde die Lohnkosten unserer Betriebe im Durchschnitt im Vergleich zu 2021 um 40 % erhöhen“, so Räpple weiter. „Diese Kostensteigerung wird unsere Sonderkulturbetriebe ruinieren, sollten die Erzeugerpreise nicht im gleichen Verhältnis anziehen“, schlussfolgerte Räpple und fordert: „Das heißt heimische Produkte müssen teurer werden und darüber müssen wir reden. Zudem müssen wir unsere Betriebe schützen vor Importen aus Ländern, die zu total anderen Standards produzieren“.

In Spanien betrage der aktuelle Mindestlohn 5,76 €, und damit die Hälfte dessen, was in Deutschland angestrebt werde. „Mit den spanischen Erdbeeren konkurrieren unsere südbadischen Bauern. Ebenso konkurrieren sie mit Polen und einem dortigen Mindestlohn von nur 3,64 €, somit einem Drittel des Mindestlohns, wie er bei uns geplant ist“, führt Räpple fort. „Unsere heimischen Betriebe erwarten daher eine ehrliche und offene Debatte“ so Räpple „die alle Folgen des Mindestlohns berücksichtigt, zum Beispiel dass die Produktion von Obst und Gemüse aus der Region in das Ausland abwandern wird“. Statt wie heute auf kurzem Weg vom Erzeuger zum Kunden würde alles Obst dann mit dem LKW über 1600 km herangekarrt, was klimapolitisch mehr als fragwürdig sei, so Räpple.

Berechnungsgrundlage: Nach amtlichen Statistiken wurden 2020 in Deutschland 60 % der Erntehelfer, vor allem Schüler, Studenten, Hausfrauen, die häufig saisonale Tätigkeiten ausüben, sozialversicherungsfrei beschäftigt. Bei diesen 60 % kommt dann zu den 12 € noch der Arbeitgeberanteil von 20 % bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung dazu, damit Lohnkosten von 14,40 € je Stunde. Wenn sich für 60 % der Mitarbeiter die Lohnkosten um 50 % erhöhen und für 40 % der Mitarbeiter um 25 % kommen wir auf die erwähnte durchschnittliche Erhöhung der Lohnkosten um 40 %. Je nach Arbeitsaufwand für die jeweilige Kultur werden die Folgen für die Betriebe unterschiedlich betroffen sein. Bei Beerenobst wird aufgrund des höheren Arbeitsaufwands diese Steigerung deutlich höher zu Buche schlagen, bei Kernobst eher weniger.

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