Medien

Dafür hat die Lebenshilfe lange gekämpft: Viele Menschen mit Behinderung dürfen am 26. September zum ersten Mal wählen

Für Julian Peters aus Nettetal geht am 26. September ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung. Der 33-jährige Mann mit Down-Syndrom nimmt zum ersten Mal in seinem Leben an einer Bundestagswahl teil. Bisher durfte er das nicht – weil das Gericht für ihn eine rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten verfügt hat. Gegen diese verfassungswidrige Diskriminierung von Menschen mit Behinderung hatte die Lebenshilfe viele Jahre gekämpft. Und erst als ihr das Bundesverfassungsgericht am 29. Januar 2019 Recht gab, machte der Bundestag den Weg frei für ein Wahlrecht für alle.

„Für uns ist es ein großartiger Erfolg, dass der ungerechtfertigte Ausschluss von diesem Bürgerrecht ein Ende hat! Ich freue mich mit allen, die endlich wählen dürfen“, sagt Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Damit nun auch wirklich alle ihr urdemokratisches Grundrecht wahrnehmen können, erklärt die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf ihrer Internetseite www.lebenshilfe.de, wie das mit dem Wählen geht – umfassend und auch in Leichter Sprache. Dort sind zudem die Antworten der Parteien auf die behindertenpolitischen Fragen der Lebenshilfe zu finden, ebenfalls übersetzt in Leichte Sprache.

Etwa 85.000 Menschen mit Behinderung und rechtlicher Vollbetreuung waren bisher in Deutschland von Bundestagswahlen ausgeschlossen. Ihnen rät die Lebenshilfe dringend: Wer jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend an sein zuständiges Wahlamt wenden. Die rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer sollen die Menschen mit Behinderung dabei unterstützen.

Julian Peters, der im Café des Freilichtmuseums in Grefrath auf einem sogenannten Werkstatt-Außenarbeitsplatz beschäftigt ist, hat schon Erfahrungen mit dem Wählen gesammelt. Er hat seine Kreuzchen bei der Europawahl 2019 und 2017 bei der letzten Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen machen dürfen.  Jetzt entscheidet er mit, wer neuer Bundeskanzler oder neue Bundeskanzlerin wird. Er verrät aber nicht, wem er seine Stimme gibt: „Das ist mein Geheimnis. Wichtig ist, dass die Politiker etwas für uns Menschen mit Behinderung tun. Wir wollen überall dabei sein. Wir wollen die gleichen Rechte wie alle anderen auch!“

Über den Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1958 steht die Lebenshilfe für Teilhabe statt Ausgrenzung, für Offenheit und Vielfalt. Als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband unterstützt sie Menschen mit verschiedenen Behinderungen und ihre Familien. Vor allem setzt sich die Lebenshilfe für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung ein. Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung sind der Lebenshilfe besonders wichtig. In fast 500 Orts- und Kreisvereinigungen, 16 Landesverbänden und über 4360 Einrichtungen der Lebenshilfe sind rund 120.000 Mitglieder sowie mehr als 100.000 hauptamtliche und etwa 40.000 ehrenamtliche Mitarbeiter*innen aktiv. Bundesvereinigung und Landesverbände vertreten überregional die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen. Mehr Informationen im Internet auf: www.lebenshilfe.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Raiffeisenstraße 18
35043 Marburg
Telefon: +49 (6421) 491-0
Telefax: +49 (6421) 491-167
http://www.lebenshilfe.de/

Ansprechpartner:
Peer Brocke
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 206411-140
E-Mail: peer.brocke@lebenshilfe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel