Gesundheit & Medizin

Das Angebot der Zuzahlungsbefreiung für 2022 nutzen

Zuzahlungen zu Medikamenten in der Apotheke, bei Krankenhausaufenthalten oder beispielsweise physiotherapeutischen Behandlungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese dürfen zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen der oder des einzelnen Versicherten jeweils nicht übersteigen. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind und sich therapiegerecht verhalten, liegt die gesetzlich definierte Zuzahlungsgrenze bei einem Prozent der Bruttoeinnahmen.

Ab 1. Oktober 2021 erhalten mehr als 200.000 AOK PLUS-Versicherte mit voraussichtlich gleichbleibenden Einkommen und Vorliegen einer chronischen Erkrankung von der AOK PLUS ein Angebot für die Zuzahlungsbefreiung für das kommende Jahr. Wer bis Mitte November kein entsprechendes Schreiben erhalten hat, aber dennoch an einer Zuzahlungsbefreiung interessiert ist, kann sich im Internet unter plus.aok.de/Vorauszahlung über die Voraussetzungen und die nötigen Schritte zum Antrag informieren.

Das Befreiungsangebot der AOK PLUS gilt für alle Versicherten, die im kommenden Jahr frühzeitig ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen werden.

Dafür ist es erforderlich, den Geldbetrag in Höhe der persönlichen Belastungsgrenze im Voraus an die AOK PLUS überwiesen. Nach Zahlungseingang wird der Befreiungsausweis für 2022 ausgestellt. Damit entfällt die Zuzahlungspflicht bei einzelnen Apotheken- oder Therapieterminen, das Sammeln von Quittungen und das Beantragen in den AOK PLUS Filialen.

Weitere Informationen finden Sie unter: plus.aok.de/Vorauszahlung 

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AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
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