Erneute Verlängerung der Überbrückungshilfen
Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III Plus für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige über den 30. September 2021 hinaus bis zum Ende des Jahres verlängert. Die Förderungsbedingungen bleiben weitgehend unverändert. Auch Soloselbständige, die von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffen sind, erhalten nun bis Jahresende bis zu 4.500 Euro Unterstützung, da die Neustarthilfe Plus nach Auskunft der ARAG Experten ebenfalls verlängert wurde. Sobald das Programm angepasst und die FAQ überarbeitet sind, kann die Antragstellung wieder durch einen prüfenden Dritten über die bereits bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Die Restart-Prämie, die Unternehmen als Anreiz für den Neustart nach Corona diente, läuft hingegen planmäßig Ende September aus.
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