Freizeitlärm, Sportanlagenlärm, Lärm durch gewerbliche Anlagen und Immissionen durch spielende Kinder
Gerade in dicht besiedelten – urbanen ‑ Gebieten, aber auch im Außenbereich, ist es Aufgabe der planenden Stellen und der Genehmigungsbehörden den verschiedenen Interessen an den Raum durch Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. durch drittschützende Nebenbestimmungen Rechnung zu tragen.
Je nach dem, mit welchen konkreten Vorhaben man es zu tun hat (z. B. Sport- und Freizeitanlagen, Kindergärten, gewerbliche Anlagen wie Biogasanlagen) geben die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sehr unterschiedliche Regelungen vor.
In den letzten Jahren wurden die maßgeblichen Vorschriften (18. BImSchV (neu 2017), Freizeitlärm-RL (neu 2015), TA-Lärm (neu 2017)) erheblich geändert und aktualisiert. Die Behörden haben nun ‑ insbesondere bei Freizeitanlagen ‑ deutlich mehr Spielräume und Möglichkeiten, den Freizeitinteressen Rechnung tragen zu können.
In der BauNVO, der TA Lärm und der 18. BImSchV wurde u. a. das urbane Baugebiet (§ 6a BauNVO) aufgenommen.
In diesem Seminar werden die relevanten öffentlich-rechtlichen Regelungen vorgestellt und die Rechtsbereiche voneinander abgegrenzt.
Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte nachhaltig gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Planungs-, Umwelt-, und Bauämtern bzw. im Ordnungsdienst, Betreiber von Anlagen und Veranstalter.
Teilnahmepauschale: 389€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/L220329.pdfProgramm
09.30 Uhr I. Grundlagen des öffentlichen und privaten Immissionsschutzrechts
– Überblick über die wesentlichen Rechtsgrundlagen
– Verhältnis TA-Lärm, 18. BImSchV, 32. BImSchV, Freizeitlärm-RL, allgemeines Gefahrenabwehrrecht, § 117 OWiG
– Verhältnis zum öffentlichen Baurecht und Schnittstellen, Verhältnis zum Zivilrecht
– Grundlagen der Lärmbewertung
– Anlagenbezogener und verhaltensbezogener Lärm (§ 3 V BImSchG)
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr II. Lärm von Sportanlagen
– Anwendungsbereich der 18. BImSchV/Neuerungen
– Abgrenzung zur Freizeitlärm-RL und der TA Lärm
– Seltene Ereignisse, Altanlagenbonus
– Änderungen in den Ruhezeiten
Besondere Privilegierungstatbestände, z.B. bedeutende Sportereignisse (EM 2021 etc.)
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr III. Lärm von Freizeiteinrichtungen
– Rockkonzerte, Bolzplätze, Spaßbäder, Volksfeste vs. Wohnnutzung
– Besonderheiten des verhaltensbezogenen Lärms
– Vorstellung der neue Freizeitlärm-RL 2015
– Neue Sonderfallbeurteilung bei seltenen Veranstaltungen mit hoher Standortgebundenheit oder sozialer Adäquanz und Akzeptanz (Nr. 4.4 der neuen Freizeitlärm-RL)
– Rechtsprechung
14.15 Uhr IV. Lärm durch gewerbliche Anlagen, wie z. B. Biogasanlagen, Gaststätten, Lebensmitteldiscounter
– Prognoseanforderungen
– Änderungen der neuen TA-Lärm
– Besonderheiten bei urbanen Baugebieten
– Vorbelastung/Zusatzbelastung und Gesamtbelastung, Unerheblichkeit der Zusatzbelastung
– Schutz der Nachbarschaft durch bestimmte, vollzugsklare und drittschützende Nebenbestimmungen
– Aktiver und passiver Schallschutz und Rechtsprechung dazu
15.00 Uhr Kaffeepause
15.15 Uhr V. Immissionen durch Kinder
– Maßstab für die Beurteilung/Privilegierung (§ 22 Ia BImSchG)
– Kindergärten, Spielplätze
– Rechtsprechung dazu
16.30 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.45 Uhr Ende der Veranstaltung
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
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