Gesetzlicher Rahmen der Entgeltumwandlung ist reformbedürftig
In der DIA-Studie werden die Nettorenten der vier verschiedenen Formen geförderter Altersvorsorge verglichen: Riesterrente, Basisrente, betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung) und private Rentenversicherung (3. Vorsorgeschicht). Dabei kristallisierten sich bei einigen Förderwegen mehrere Faktoren heraus, die erheblich die Höhe der späteren Nettorenten beeinträchtigen. Das zeigt zum Beispiel der Musterfall eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst. So spart das Ehepaar in der Einzahlungsphase zwar die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf den in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelten Entgeltbestandteil und kann daher vergleichsweise einen höheren Sparbeitrag aufbringen.
„Diese höheren Einzahlungen führen allerdings am Ende der Sparphase nicht zu einem wesentlich höheren Guthaben im Vergleich zur privaten Rentenversicherung, deren Beiträge aus dem Nettoeinkommen aufgebracht werden müssen“, erläutert Alberto del Pozo, Geschäftsführer des Fintech myPension, das gemeinsam mit dem DIA die jüngste Studie aufgelegt hat. Ursache ist die risikoärmere Kapitalanlage in der betrieblichen Altersversorgung. „Daraus ergibt sich eine geringere monatliche Rente. Hinzu kommt für den Sparer eine geringere gesetzliche Rente, da auf die Einzahlungen in die Betriebsrente keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung geleistet worden sind. Außerdem ist die Besteuerung der Betriebsrente deutlich höher“, benennt del Pozo die weiteren Ursachen für das ungünstige Abschneiden der betrieblichen Altersversorgung.
„Die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht war ursprünglich als befristete Anschubhilfe für die Entgeltumwandlung gedacht. Vor allem wegen der Geringverdiener, die bei der nachgelagerten Besteuerung wenig von einer Steuerbefreiung in der Ansparphase profitieren, war 2002 zusätzlich noch der Wegfall der SV-Beiträge eingeführt worden. Aus heutiger Sicht stellt sich allerdings die Frage, ob es dieser Anschubhilfe tatsächlich noch bedarf und ob die ungünstigen Wechselwirkungen mit der gesetzlichen Rente am Ende mehr Nachteile bringen“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.
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