Hohe Entlastungen für Verbraucher möglich, ohne Netzausbau zu gefährden
„Eine überhöhte Eigenkapitalverzinsung für Netzbetreiber macht den Strom für die Verbraucher unnötig teuer und behindert dadurch den Übergang von fossilen Energieträgern zu sauberem Strom in allen Sektoren. Die notwendigen Investitionen in die Netze lohnen sich für die Betreiber auch dann noch, wenn die Spielräume für Zinssenkungen genutzt werden. Hohe Zinsen führen daher nur zu hohen Zusatzgewinnen für die Monopolunternehmen – und die Verbraucher zahlen die Zeche. Mit den Geschenken an die Netzbetreiber muss jetzt Schluss sein“, fordert bne-Geschäftsführer Robert Busch.
Hintergrund
Als Bestandteil der Regulierung der Netzentgelte soll den Netzbetreibern eine angemessene, wettbewerbsfähige und risikoangepasste Verzinsung des eingesetzten Kapitals zugestanden werden. Der Zinssatz soll so festgelegt werden, dass die Unternehmen in der Lage sind, ihren Eigenkapitalbedarf an den Finanzmärkten zu decken. Die Bundesnetzagentur legt die zulässigen Eigenkapitalzinssätze grundsätzlich für eine ganze Regulierungsperiode von fünf Jahren fest. Energiekunden zahlen diese über die Netzentgelte. Aktuell liegt er bei 6,91 Prozent. Die Behörde strebt nun eine Zinssenkung auf mindestens 4,59 Prozent für den Zeitraum von 2024 bis 2028 für Stromnetzbetreiber bzw. von 2023 bis 2027 für Gasnetzbetreiber an.
Bundesnetzagentur sollte Eigenkapitalzinsen stärker senken
In dem Gutachten wird herausgearbeitet, dass es keine Notwendigkeit gibt, Zinssätze über das an den Kapitalmärkten erwartete Niveau hinaus festzulegen. Zu hohe Zinssätze verbessern nicht die Möglichkeiten zur Finanzierung von Betrieb und Ausbau der Leitungen. Es werden sogar Anreize gesetzt, mehr zu investieren als tatsächlich notwendig ist.
Das Gutachten zeigt weiter, dass die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Eigenkapitalzinssätze eine klare Obergrenze darstellen und keinesfalls noch höher ausfallen sollten. Wenn die Bundesnetzagentur ihren Ermessensspielraum zugunsten der Verbraucher nutzen würde, könnten die Eigenkapitalzinsen für Neuanlagen sogar auf 3,79 Prozent fallen und wären dann immer noch angemessen. Netz-Investitionen wären für die Betreiber auch dann weiterhin ein lohnendes Geschäft. Über die gesamte Regulierungsperiode gerechnet könnten die Kunden so um ca. 800 Mio. Euro entlastet werden.
Festlegung erfolgt zu früh
Wie schon seinerzeit für die laufende Regulierungsperiode will die Bundesnetzagentur die Zinssätze erneut viel zu früh festlegen. Das hat deutliche Auswirkungen, denn die Zinssätze an den Kapitalmärkten sind seit Jahren sehr gering. In der Festlegung findet eine Rückschau der letzten zehn Jahre statt. Durch die frühe Festlegung werden so auch die deutlich höheren Zinsen aus dem Jahr 2011 noch mitberücksichtigt. Wenn die Festlegung erst im nächsten Jahr erfolgen würde, könnte der Zinssatz nochmals deutlich sinken, da auch die Zinsen des Jahres 2021 sehr niedrig sind. Nach einer Abschätzung des bne könnte damit der Zinssatz mindestens um weitere 0,25 Prozentpunkte niedriger ausfallen.
„Dass die Bundesnetzagentur dann auch noch erwägt, die Zinsen während der laufenden Regulierungsperiode nach oben anzupassen, ist nicht nachvollziehbar. Bei den vorgeschlagenen Zinssätzen ist jetzt schon mehr als genug Luft, um selbst möglicherweise ansteigende Zinsen in den nächsten Jahren aufzufangen“, so Robert Busch.
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