Lang-Lkw grenzüberschreitend NL/D – Fortsetzung erwünscht!
Grenzen dürfen in einem einheitlichen europäischen Wirtschaftsraum nicht dazu führen, Transporteinheiten auf der einen Seite der Grenze zunächst zu entkoppeln, um sie getrennt über die Grenze zu bringen und auf der anderen Seite wieder zu einem Lang-Lkw zusammenzukoppeln. Diese kafkaesk-groteske Situation wurde nun endlich beendet.
Die Vereinbarung wirkt aus Sicht der BWVL-Mitgliedsunternehmen aus Handel und Industrie aber auch positiv gegen den Fahrermangel und für die Co2- Reduktion. Zwei Lang-Lkw an Stelle von drei konventionellen Fahrzeugen bedeuten auch im international erweiterten Einsatzgebiet weniger Fahrer bei circa 15 Prozent weniger Treibhausgasemissionen. Die Vorteile liegen in der Nutzung vorhandener Technik, ohne Aufbau neuer (Versorgungs-) Infrastruktur und Unterstützung durch teure Förderprogramme.
„Das Abkommen zeigt, wie sehr nachhaltige Logistik Teil der Lösung vieler drängender Fragen sein kann, vom Fahrermangel bis zur CO2-Reduktion“, so BWVL-Präsident Quick. „Die Innovationen des Marktes sind Angebote an die Politik, die diese – wie in diesem Fall geschehen – erfolgreich umsetzen muss. Die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts auf 44 Tonnen, analog zur gängigen Praxis vieler europäischer Staaten, wäre eine weitere, schnell wirkende Maßnahme zur CO2-Reduktion“, so Quick weiter.
Der BWVL sieht in dem bilateralen Vertrag mit den Niederlanden eine Blaupause für weitere Abkommen zum grenzüberschreiten Verkehr mit Lang-Lkw, insbesondere mit Nachbarstaaten wie Tschechien und Dänemark, die nach Informationen des Verbandes bereits ein starkes Interesse bekundet haben.
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