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MA HSH-Medienrat verlängert UKW-Zuweisung für nichtkommerzielles Hörfunkprogramm „FSK“ um 10 Jahre

Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat in seiner gestrigen Sitzung die Zulassung der Anbieterinnengemeinschaft im FSK e.V. zur Veranstaltung und Verbreitung des 24-stündigen nichtkommerziellen Hörfunkvollprogramms „FSK“ in Hamburg und Schleswig-Holstein um zehn Jahre verlängert. Die Zulassung beginnt am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2032.

Zudem hat der Medienrat dem FSK e.V. für denselben Zeitraum UKW-Kapazitäten für das Versorgungsgebiet Hamburg zugewiesen.

Der Medienrat hatte die Ausschreibung einer UKW-Übertragungskapazität für die terrestrische Verbreitung von nicht-kommerziellem privaten Hörfunk für das Versorgungsgebiet Hamburg am 30. März 2021 beschlossen. Die Anbieterinnengemeinschaft im FSK e.V. war die einzige Antragstellerin.

Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH: „Die Anbieterinnengemeinschaft im FSK e.V. mit Sitz im Gängeviertel bietet ein ganz besonderes Programmangebot. Es bedient eine Vielzahl gesellschaftlicher, politischer und kultureller Nischen, die kommerzielle und öffentlich-rechtliche Angebote nicht abdecken können. Die Verlängerung ist deshalb eine gute Nachricht für die vielfältige Hörfunklandschaft in Hamburg.“

Im Programm „FSK“ werden pro Monat etwa 168 unterschiedliche Sendungen von 238 Sendenden gestaltet und ausgestrahlt. Inhaltlich widmet sich das Programm der politischen und kulturellen Berichterstattung. Der Fokus liegt auf informativem, kritischem Rundfunk sowie der Vermittlung emanzipatorischer Sichtweisen auf die Gesellschaft. Musikalisch bietet das Programm unabhängig von Trends und Genres eine breite Auswahl unterschiedlicher Musik aus verschiedenen Regionen der Welt.

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