Neue Runde des Mobilitätspakets in der EU
Die erste Verordnung EU 2020/1054, die die Fahrzeit und Erholung betrifft, ist am 20. August 2020 in Kraft getreten. Sie verordnet, dass der Fahrer alle 4 Wochen zur Niederlassung des Arbeitgebers zurückkehrt und eine wöchentliche Ruhezeit einnimmt. Es ist verboten, diese Auszeit in der Kabine des Fahrzeugs zu verbringen. Im Fall, wenn der Fahrer während dieser Woche nicht zum Heimatort zurückkehren kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Aufenthalt in einem Hotel oder ähnlicher Unterkunft zu vergüten.
Die nächste Verordnung EU 2020/2055 und die Richtlinien EU 2020/157 treten im Februar 2022 in Kraft. Die Rechtsakten fassen folgende Veränderungen um:
- Frachtführer der Lkws, die einen Transport in eine Richtung erfüllen, sollen sich als Arbeitnehmer auf Dienstreise anmelden. Bei Lieferungen in Staaten mit einem höheren Einkommen passt sich der Lohn des Frachtführers dem durchschnittlichen Gehalt im Zielland an.
- Für die Steuerung der Kabotage sollen auch die Fahrer, die den Transport auf Auftrag einer ausländischen Firma erfüllen, als Arbeiter auf Dienstreise registriert werden. Innerhalb von 7 Tagen dürfen maximal 3 Lieferungen in dasselbe Land durchgeführt werden. Danach darf der Lkw 4 Tage lang nicht in dieses Land einfahren.
- Das Fahrzeug eines EU-Unternehmens, das für den internationalen Transport verwendet wird, muss innerhalb von höchstens 8 Wochen nach seiner Abreise in das Niederlassungsland seines Besitzers zurückgebracht werden.
Der Zweck der neuen Vorschriften besteht darin, die Arbeits- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern zu regeln sowie einen gleichberechtigten Zugang zum Beruf und den lokalen Märkten zu ermöglichen. Dank der angepassten Regelungen hat ein internationaler Lkw-Fahrer Anspruch auf eine bessere Dienstreiseentschädigung, insbesondere wenn die Marktlöhne im Lieferland höher sind als im Heimatland des Beförderers. Auch die Kabotage soll reguliert werden, damit Fahrer aus EU-Hochlohnländern gegenüber Frachtführern aus Niedriglohnländern keinen Wettbewerbsnachteil haben.
Für Logistik- und Transportunternehmen werden die neuen Regeln strukturelle Veränderungen mit sich bringen. Kleine und mittlere Spediteure aus Osteuropa werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder auf die lokalen Märkte konzentrieren, da die Kosten für den Transport von Waren in andere EU-Länder unrentabel werden. In Westeuropa wird daher mit Kapazitätsengpässen und in Osteuropa mit Überkapazitäten gerechnet.
„Der Straßentransportmarkt durchlebt schwierige Zeiten. Die Preise für Dieselkraftstoff steigen in den EU-Ländern, wobei die Ölnachfrage voraussichtlich bis Ende 2022 weiter wachsen wird. Zudem verschärft sich das Problem mit dem Fahrermangel. Das neue Reglement wird die Branche für Lkw-Fahrer attraktiver machen. Gleichzeitig führen die neuen Regelungen aber auch zu höheren Straßentransportkosten für Logistikunternehmen. In bestimmten Gebieten mit erheblichen Frachtführerengpässen werden die Kosten voraussichtlich um 15 % oder mehr steigen. Wenn Logistikdienstleister noch nicht begonnen haben, eng mit ihren Partnern zusammenzuarbeiten, um Lösungen zu suchen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt dafür. Andernfalls sind ihre Geschäfte in Gefahr“, so Vitali Eremenco, stellvertretender COO für den Straßenverkehr.
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