POP-UP-Impfzentrum, die Zweite
Hamburg, 24. September 2021: Aufgrund des großen Publikumsinteresses erweitert die Elbphilharmonie in Zusammenarbeit mit der Hamburger Sozialbehörde das ursprünglich für den 2. Oktober vorgesehene Angebot zur Zweitimpfung gegen das Coronavirus deutlich. Damit die Aktion wiederum in den Künstlergarderoben im 12. Stock des Konzerthauses stattfinden kann, wird sie auf den 4. Oktober 2021 (14 bis 22 Uhr) verlegt. An dem Tag besteht die Möglichkeit, hier wahlweise eine der beiden Impfungen mit BioNTech machen zu lassen oder sich mit Johnson & Johnson per Einmal-Impfung gegen das Coronavirus zu schützen.
Am 3. September, als die Aktion erstmals stattfand, hatten 831 Personen die Chance zur Impfung im Konzertbereich der Elbphilharmonie wahrgenommen. Dieser große Erfolg und das Bestreben des Hauses, die Impfquote in Hamburg bestmöglich steigern zu helfen, haben dazu geführt, dass der ursprünglich nur für die Zweitimpfung gedachte Termin nun erneut für alle noch nicht Geimpften angeboten wird. Und das wiederum in einer der attraktivsten Locations der Stadt. Nach dem Piks in einer der Solistengarderoben geht man denselben Weg, den die Künstler unmittelbar vor ihrem Auftritt nehmen: durch den Backstage-Bereich direkt auf die Bühne des Großen Saals. Dort kann man im Hochgefühl der guten Tat und des unvergleichlichen Ortes entspannt die empfohlenen 15 Minuten Abklingzeit verbringen.
Eine Anmeldung ist nicht möglich und auch nicht notwendig. In einem Container auf dem Vorplatz erfolgt die Registrierung der Impfwilligen bis 21.30 Uhr. Impfen lassen können sich alle Personen ab 12 Jahren, Minderjährige müssen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sein. Verwendet wird neben dem Vakzin von BioNTech auch der Impfstoff von Johnson & Johnson für jene, die sich mit nur einer Impfung gegen das Virus schützen wollen.
Wer sich die Zweitimpfung abholen möchte, bringe bitte die Formulare der Erstimpfung mit: Die Einwilligungserklärung, das Aufklärungsmerkblatt mit dem Anamnesebogen sowie die Impfbescheinigung bzw. den Impfpass. Bitte beachten: Die Erstimpfung muss wenigstens 21 Tage zurückliegen.
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