Preiserhöhung trotz Preisgarantie?
Dieses Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich verankert und besteht bei jeder Preiserhöhung. Kündigt der Strom- oder Gasversorger während des laufenden Vertrages eine Preiserhöhung an, empfiehlt die Verbraucherzentrale diese genau zu prüfen, um bei Bedarf zeitnah kündigen zu können.
Die Expert:innen in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale beantworten Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen. Die Beratung kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung unter Telefon (06131) 28 48 0, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp ist erforderlich. Die Anschriften der Beratungsstellen sind unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratungsorte-rlp zu finden.
Informationen bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/preiserhoehungen-bei-strom-und-gas-was-ist-erlaubt-13201
Über die Energieberatung
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Mieter kompetent und unabhängig bei allen Fragen des Energiesparens – von der Heizungsanlage, über Fenster und Wärmedämmung bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien. Ingenieure, Architekten und Physiker stehen in 70 Standorten im Land für kostenlose persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.
Außerdem bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale gegen eine geringe finanzielle Eigenbeteiligung Energie-Checks bei Ratsuchenden zu Hause an.
Wer Probleme hat, seine Energierechnungen zu bezahlen oder gar von einer Strom- oder Gassperre betroffen ist, kann sich an die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale wenden. Juristen beraten darüber hinaus zu allen rechtlichen Fragen rund um Versorgungsverträge.
Standorte, Sprechzeiten und weitere Informationen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale sind unter www.energieberatung-rlp.de zu finden.
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
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