Fahrzeugbau / Automotive

Rheinmetall wird strategischer Partner der Bundeswehr für die Unterbringung im Einsatz – neuer Geschäftszweig entsteht

Rheinmetall hat von der Bundeswehr einen Rahmenvertrag bei dem Vorhaben „Bereitstellung der Unterbringung im Einsatz“ erhalten. Die Vereinbarung wurde im August 2021 mit dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) geschlossen. Damit steht Rheinmetall den deutschen Streitkräften als ein verlässlicher Partner zur Verfügung, um künftig auch Einsatzinfrastruktur zu errichten, zu betreiben und gegebenenfalls zurückzubauen. Rheinmetall ist eine von drei Firmen, die von der Bundeswehr als strategische Partner für die Unterbringung im Einsatz ausgewählt worden sind. Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung und hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren mit einer dreimaligen Option einer einjährigen Verlängerung. Rheinmetall verpflichtet sich innerhalb dieser Zeit zur Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen von Einzelabrufen.

Die jetzt erfolgte Auswahl als Partner zur Bereitstellung für die Unterbringung im Einsatz (UiE) erfolgt im Rahmen des Vorhabens „German Armed Forces Contractor Augmentation Program (G-CAP)“.

Dieses vom BAIUDBw initiierte Projekt soll die stationäre Unterbringung im Einsatz durch gewerbliche Dienstleister ermöglichen. Die Bundeswehr folgt mit diesem Programm dem weltweiten Trend, denn auch zahlreiche andere Streitkräfte und weitere Bedarfsträger lassen Dienstleister solche Leistungen erbringen. Experten gehen von einem weltweiten jährlichen Umsatzvolumen von rund 350 MrdEUR in diesem Marktsegment aus.

Auch vor diesem Hintergrund stellt sich Rheinmetall für dieses Vorhaben in einem internationalen Schlüsselmarkt neu auf. So hat das Düsseldorfer Unternehmen eine eigene Gesellschaft gegründet. Die Rheinmetall Project Solutions GmbH soll künftig Ressourcen und Fähigkeiten für den Bereich Einsatzunterstützung bündeln. Ziel ist es, die Kunden auch durch spezifische Dienstleistungen bei ihren Missionen langfristig zu unterstützen. Das neue Geschäftsfeld soll auch durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit Rheinmetall Canada mit ihrem speziellen technologischen Knowhow international ausgebaut werden.

Erste Erfolge sind neben dem G-CAP-Rahmenvertrag auch der kürzlich ebenfalls durch die Rheinmetall Project Solutions GmbH gewonnene Dienstleistungsauftrag zur Rundumüberwachung eines Feldlagers mittels eines Überwachungsfesselballons (Aerostats). Dr. Deniz Akitürk, Geschäftsführer der Rheinmetall Project Solutions GmbH: „Wir freuen uns über diesen Erfolg und sind stolz darauf, als Partner der Bundeswehr für Einsätze und Missionen im Bereich der Infrastrukturleistungen ausgewählt worden zu sein. Unseren Kunden können wir versichern, dass der Name Rheinmetall auch in diesem neuen Geschäftsfeld für höchste Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Flexibilität steht.“

G-CAP soll eine zusätzliche Möglichkeit an Einsatzinfrastruktur über die gewerbliche Wirtschaft schaffen, um die die eigenen Ressourcen der Bundeswehr zu schonen, damit sie für hohe Bedrohungslagen verfügbar sind. So gilt die Unterbringung im Einsatz grundsätzlich als militärische Kernfähigkeit und erstreckt sich von der Einrichtung eines Feldlagers bis hin zum Aufbau einer festen Einsatzinfrastruktur. Hierzu zählen beispielsweise Unterkünfte, Wasserversorgung, Stromerzeugung, Verpflegung, Abfallwirtschaft und Reinigungsleistungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rheinmetall AG
Rheinmetall Platz 1
40476 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 473-01
Telefax: +49 (211) 473-4158
http://www.rheinmetall.com

Ansprechpartner:
Oliver Hoffmann
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (211) 473 47 48
Fax: +49 (211) 473 41 58
E-Mail: oliver.hoffmann@rheinmetall.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel