Vorsicht Slackline
Das Spannen einer signalroten, sich von der Umgebung deutlich abhebenden Slackline in einer Höhe von etwa 50 Zentimetern in einem Fitnessstudio stellt keinen Zustand dar, den ein umsichtiger Kunde des Studios nicht erkennen und gegen den er sich mit der gebotenen Aufmerksamkeit nicht selbst schützen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat laut ARAG Experten deshalb Schadensersatzansprüche einer gestürzten Sportlerin zurückgewiesen (Az.: 16 U 162/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt .
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