ZVG begrüßt Anpassungen beim Bundesprogramm Energieeffizienz
„Wir befürworten es sehr“ betonte ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer, „dass mit der Änderung der Richtlinie der Förderdeckel von 700 auf bis zu 900 Euro je eingesparter Tonne CO2 angehoben wird und auch einige Anpassungen, hin zu einer zielgerichteteren Förderung umgesetzt wurden, die der ZVG gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium und in vielen Politikgesprächen im Sommer eingefordert hat.“
„Für den ZVG ist das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz ein wichtiges Instrument, um die Mehrbelastungen aus der CO2-Bepreisung ein Stück weit auffangen zu können“, so Fleischer weiter. Nun bleibe abzuwarten, ob die Drehung an den Stellschrauben an der neuen Richtlinie ausreiche, um das Programm wieder auf eine Erfolgsspur zu leiten. „Der jetzt angekündigte erleichterte Zugang zum Programm muss sich erst bei den Betrieben und in der Bearbeitungspraxis durch die Bundesanstalt Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beweisen.“
Mit der Überarbeitung der Richtlinie Teil A des Bundesprogramms will das Agrarressort kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen leichteren Zugang zu den Fördermaßnahmen ermöglichen, die die CO2-Emissionen in Gartenbauunternehmen maßgeblich reduzieren. Die Überarbeitung bietet darüber hinaus zielgerichtetere Fördermöglichkeiten, die die bisher erreichten Erfolge des Programms als Beitrag von Landwirtschaft und Gartenbau zum Klimaschutz fortsetzen sollen.
Nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist eine aufwändige, gesamtbetriebliche Energieberatung. Die neue Richtlinie ermöglicht jetzt auch den alleinigen Fokus in der Beratung auf konkrete, maßnahmenspezifische Bereiche mit hohen Energieverbräuchen, die dann auch als Teil des Investitionsvorhabens mit gefördert werden. Die Energieberatung ist Voraussetzung, um erneuerbare Energieerzeugung, Abwärmenutzung oder Energieeffizienzinvestitionen beantragen zu können.
Eine Positivliste, in der hocheffiziente Anlagenkomponenten wie zum Beispiel Energieschirme oder fest installierte Mehrfachbedeckungen bei Gewächshäusern zur Erstausstattung, Nach- oder Umrüstung genannt sind, konkretisiert die Förderung der vereinfacht zu beantragenden Einzelmaßnahmen. Ergänzt wird diese Positivliste um die alternativen Antriebssysteme für Landmaschinen zur direkten Elektrifizierung oder Umrüstung auf nachhaltige Biokraftstoffe.
In der Primärerzeugung sind neben der Modernisierung von bestehenden Anlagen nun auch regenerativ betriebene Neuanlagen nach Abriss einer Altanlage förderfähig, was der ZVG ausdrücklich begrüßt. Die Maßnahmen können mit 30 Prozent – unter bestimmten Bedingungen mit 40 Prozent – gefördert werden, sofern die von bisher 700 Euro jetzt auf 900 Euro erhöhte Fördereffizienz je eingesparter Tonne CO2-Äquivalent nicht zuvor begrenzend wirkt.
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