Alle sieben Minuten ein Einbruch
Beliebte Einstiegswege
Eine Studie der Ruhr-Universität Bochum zur Einbruchsprävention zeigt, dass die ersten Minuten bei einem Einbruch entscheidend sind. Schafft es der Einbrecher nämlich nicht innerhalb von wenigen Minuten, in die Wohnung oder das Haus einzudringen, bricht er den Versuch ab und sucht sich ein einfacheres Ziel. Sicherheit beginnt also damit, Terrassentüren, Fenster und Wohnungstüren gut zu sichern – auch dann, wenn man nur für kurze Zeit das Haus verlässt. Denn dies sind laut Kriminalpolizei die drei beliebtesten Einstiegswege.
Smart Home
Ein intelligentes Heim ist sicherer: Sobald Einbrecher versuchen, sich Zutritt zu verschaffen, schalten sich beispielsweise Licht und Fernseher ein. Gleichzeitig wird der abwesende Nutzer über den Einbruchsversuch per App informiert. Die Internetverbindung, die für ein intelligentes Heim benötigt wird, ist für digitale Einbrecher jedoch die Eingangstür ins Haus. Die privaten Daten können ausgespäht und mit Schadsoftware kann auf sämtliche Geräte zugegriffen werden. So bietet beispielsweise ein smartes Türschloss, das mit entsprechender Malware geknackt werden kann, keinerlei Schutz vor gewieften Langfingern. Wer sein Türschloss über eine Handy-App steuert, muss sich zudem über das Risiko klar sein, dass ein Smartphone – und damit der digitale Schlüssel zum Haus – leicht gestohlen werden kann oder verloren geht.
Kameraüberwachung: Was ist erlaubt?
Das Anbringen einer Kamera oder Kamera-Attrappe, um das eigene Haus oder Grundstück zu überwachen, ist erlaubt. Die ARAG Experten betonen aber, dass nur das eigene Grundstück beobachtet werden darf. Selbst eine schwenkbare Kamera könnte zu Missverständnissen mit den Nachbarn führen. Im Fall der Fälle können mit ihr auch Beweise gesammelt werden, die der Polizei bei der Aufklärung helfen. Manch einen Dieb schreckt eine Kamera ab. Doch wie verhält es sich in einem Mietshaus? Laut Amtsgericht Frankfurt müssen Mieter nicht einmal die Attrappe einer Video-Überwachungskamera im Hauseingang akzeptieren. Der Vermieter hatte sich im verhandelten Fall dem Wunsch nach Entfernung der Geräte mit dem Argument widersetzt, sie dienten allein der Abschreckung von Straftätern und seien im Übrigen gar nicht funktionsfähig. Deshalb werde das Persönlichkeitsrecht des Mieters auch nicht beeinträchtigt. Das Gericht sah dies jedoch anders: Die Installation von Kameraattrappen am Hauseingang stelle grund sätzlich einen „Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters dar“. So sei bereits die „mit der Anbringung der Attrappe verbundene Androhung der ständigen Überwachung“ eine Beeinträchtigung der allgemeinen Handlungsfreiheit des Mieters und seiner Besucher (Az.: 33 C 3407/14).
Wachsame Nachbarn und andere Helfer
Oft lohnt es sich, die Nachbarn um Hilfe zu bitten, ob sie das Zuhause im Auge behalten, regelmäßig den Briefkasten leeren oder ihr Auto in der Einfahrt parken können. Zeitschaltuhren können Lampen steuern und beispielsweise in den Abendstunden für gut sichtbare Wohnräume sorgen. Oder man engagiert einen professionellen Haussitter . Das macht für Blumenliebhaber mit vielen wertvollen Pflanzen oder Haustierbesitzer Sinn. Darüber hinaus empfehlen die ARAG Experten, Angaben in den sozialen Medien über den momentanen Aufenthaltsort und die Zeit zu vermeiden, in denen niemand zu Hause ist.
Tresor
Es lohnt sich, alle Wertsachen, Papiere, wichtige Dokumente und Liebgewonnenes in einem hochwertigen Tresor aufzubewahren. Ein Tresor macht es Dieben in zweierlei Hinsicht schwieriger: Erstens muss der Tresor geknackt werden; das erfordert Know-how. Und zweitens kostet es die Eindringlinge wertvolle Zeit. Zudem bietet ein zertifizierter Tresor auch Feuerschutz und der Inhalt ist bei einem Brand gesichert.
Hausrat versichern
Nach einem Einbruch hilft die Hausratversicherung. Sie bietet in der Regel Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Darüber hinaus sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Gute Hausratversicherungen warten mit einem ganzen Bündel an zusätzlichen Angeboten auf, bis hin zur psychologischen Soforthilfe nach einem Einbruch oder Raub. Aus gutem Grund: Die psychische Belastung nach einem Einbruch ist meist genauso schwerwiegend wie der materielle Schaden. Eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) belegt, dass sich fast die Hälfte der Einbruchsopfer in ihrer eigenen Umgebung dauerhaft unsicher fühlen. 20 Prozent leiden sogar langfristig unter Angstzuständen.
Kein Leistungsanspruch
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Hausratversicherung in der Regel nur dann zahlt, wenn eindeutige Einbruchspuren nachgewiesen werden können. In einem konkreten Fall hatten sich die Langfinger in einer Garage bedient. Einbruchspuren gab es keine. Zudem konnte das Diebstahlopfer nicht beweisen, dass das Garagentor abgeschlossen war. So lag hier lediglich ein einfacher Diebstahl vor und der war in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen (Oberlandesgericht Dresden, Az.: 4 U 161/21).
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