Finanzen / Bilanzen

Alle zwei Minuten kollidiert ein Auto mit einem Tier

Die deutschen Autoversicherer haben 2020 rund 272.000 Wildunfälle registriert. Trotz der Einschränkungen in der Corona-Pandemie sank die Zahl der Unfälle mit Wildschweinen, Rehen und anderen Wildtieren nur leicht.

„Rein rechnerisch kollidiert alle zwei Minuten ein kaskoversicherter Pkw mit einem Wildtier. Allerdings ist die Gefahr eines Wildunfalls übers Jahr ungleich verteilt: Besonders hoch ist das Risiko in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember. Gerade in den kommenden Wochen sollten Autofahrer also besonders vorsichtig sein“, sagt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wie die Daten des GDV weiter zeigen, sind zudem die Reparaturen nach Wildunfällen teurer geworden: Für einen Unfall zahlten die Versicherer 2020 im Durchschnitt über 3.100 Euro, rund fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Ein Grund für den Anstieg sind höhere Preise für Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig ausgetauscht werden müssen. Insgesamt kosteten Wildunfälle die Autoversicherer im vergangenen Jahr rund 853 Millionen Euro.

Hinweis an die Redaktionen: Grafiken sowie Radio-O-Töne finden Sie zum Download auf gdv.de.

Die Grafiken sowie die Audiofiles sind redaktionell frei verwendbar.

Riskante Ausweichmanöver vermeiden

Die Versicherer raten Autofahrern, die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen: „Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern sollten Fahrer vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer – sofern genutzt – das Fernlicht abblenden und langsam fahren. Riskante Ausweichmanöver sind nicht ratsam. Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, sagt Käfer-Rohrbach.

Verhaltenstipps nach einem Wildunfall:

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
  2. Die Polizei benachrichtigen.
  3. Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
  4. Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
  5. Eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
  6. Den Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.

Nach Wildunfällen entschädigt die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung

Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, begleicht die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz in der Teilkasko zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.

Über Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die rund 460 Mitgliedsunternehmen sorgen durch fast 454 Millionen Versicherungsverträge für umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender Kapitalgeber mit Kapitalanlagen in Höhe von 1,8 Billionen Euro haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der deutschen Volkswirtschaft. 487.500 Menschen sind für die Versicherungswirtschaft in Deutschland tätig.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV
Wilhelmstraße 43 / 43G
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2020-5000
Telefax: +49 (30) 2020-6000
http://www.gdv.de

Ansprechpartner:
Kathrin Jarosch
Telefon: +49 (30) 2020-5903
E-Mail: k.jarosch@gdv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel