Anforderung an Mieterhöhung
Wer im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsmiete die Zustimmung seines Mieters zu einer Mieterhöhung verlangt, muss laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes den Mietspiegel nicht beifügen, wenn er sich auf einen für die Wohnlage bestehenden allgemein zugänglichen Mietspiegel bezieht (Az.: VIII ZR 167/20).
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