AöW-Forderungen zu den Koalitionsverhandlungen 2021
Vor Beginn der Koalitionsverhandlungen hat die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) ihre wasserpolitischen Forderungen für die anstehenden Verhandlungen geäußert. Als die Interessenvertretung der rein öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland fordert die AöW, die wichtigen Leitlinien und Rahmenbedingungen zu schaffen, insbesondere in Bezug auf den Klimawandel.
Prof. Lothar Scheuer, AöW-Präsident erklärt hierzu weiter:
„Die öffentliche Wasserwirtschaft leistet bereits viel für die Daseinsvorsorge. Der Klimawandel und die jüngsten Ereignisse der vergangenen Monate haben die Bedeutung der öffentlichen Wasserwirtschaft nochmal sehr deutlich gemacht. Die Wasserwirtschaft steht vor großen Veränderungsprozessen im Zeichen des Klimawandels und der Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen. Daher darf die Bewahrung des Wasserschatzes nicht nur der Wasserwirtschaft aufgebürdet werden. Es braucht gesamtgesellschaftliche Anstrengungen und starke Kooperationen in der Branche, aber auch in Politik und Verwaltung. Auch muss das Vorsorge- und Verursachungsprinzip zur Vermeidung von Gewässerbelastungen konsequent mit allen Akteuren umgesetzt werden.
Der Klimawandel drängt zum zeitigen Handeln. Daher muss und wird es für die kommende Bundesregierung eine zentrale Aufgabe sein, sich der vielfältigen Themen der öffentlichen Wasserwirtschaft anzunehmen. Die Beschleunigung von Maßnahmen zur Klimaanpassung sehen wir als essentiell an.“
Im Hinblick auf die aktuelle wasserpolitische Agenda sind folgende Zielsetzungen aus AöW-Sicht für die anstehenden Koalitionsgespräche und ‑festlegungen von besonderer Bedeutung:
Nationale Wasserstrategie des BMU
Die AöW unterstützt die Nationale Wasserstrategie des BMU. Die öffentliche Wasserwirtschaft braucht Rahmenbedingungen für die nächsten Generationen, um auch zukünftig die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sicher und zu angemessenen Entgelten sicherzustellen. Das erfordert auch eine angemessene Ausstattung der Genehmigungsbehörden.
Wasserrahmenrichtlinie mit den notwendigen Mitteln umsetzen
Um die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, müssen für die geplanten Maßnahmen die personellen und finanziellen Ressourcen verstärkt werden. Die laut Nationaler Wasserstrategie dafür erforderlichen 35 Mrd. Euro können nicht alleine von den Kommunen und Ländern getragen werden. Hier ist eine weitergehende finanzielle Unterstützung des Bundes nötig.
Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung qualitativ und quantitativ sicherstellen
Die öffentliche Wasserversorgung hat Vorrang gegenüber anderen Nutzungen der Wasserressourcen (§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz). Alle Nutzungsgruppen müssen ihren Beitrag leisten, quantitativ den Wassergebrauch an die veränderten Bedingungen anzupassen und qualitativ die kostbare Ressource Wasser zu schützen. Das erneut drohende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie zeigt, dass hier noch nicht konsequent genug für den Grundwasserschutz gehandelt wird. Durch geeignete Anreize müssen alle Wirtschaftszweige, so wie es in der Trinkwasserversorgung schon heute der Fall ist, zu einem sorgsamen Umgang mit Wasser angehalten werden.
Verursachungsprinzip konsequent umsetzen
Bei der kommenden Überarbeitung des Abwasserabgabegesetzes muss das Verursachungsprinzip konsequent umgesetzt und Anreize für gewässerschonende Maßnahmen geschaffen werden. Dementsprechend wäre die Einführung einer einseitigen Spurenstoffabgabe für Kläranlagen nicht zielführend, da dies eine finanzielle Last für alle Abwassergebührenzahlenden bedeuten würde, statt die Verursachenden zur Verantwortung zu ziehen.
Öffentliche Wasserwirtschaft stärker bei der Klimawandelanpassung einbeziehen
Die Wasserwirtschaft kann wertvolle Beiträge zur Klimaanpassung leisten und muss daher konsequent und frühzeitig in die Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien und ‑maßnahmen einbezogen werden. Auf Grund des sektorübergreifenden Charakters der Klimaanpassung ist eine ressortübergreifende Organisation von Bundes- bis zur kommunalen Ebene nötig, aber auch eine sichere Finanzierung und ein praktikabler Rechtsrahmen. Dazu braucht es ein verstärktes Engagement des Bundes für verbindliche, erreichbare und anspruchsvolle Ziele.
Sicherung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand
Die Sicherung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand sollte in den Koalitionsverhandlungen ihren Niederschlag finden. Dies ist insbesondere auch im Zusammenhang mit der anstehenden Ratifizierung des CETA-Abkommens durch die Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen.
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasser-wirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.
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