Finanzen / Bilanzen

AOK-Aufsichtsräte: Schätzerkreis-Prognose zeigt finanzielle Misere der GKV

Mit Sorge reagieren die alternierenden Aufsichtsratsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Dr. Volker Hansen und Knut Lambertin, auf das heutige Ergebnis des sogenannten Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr:

„Der heutige Schätzerkreis hat grundsätzlich keine neuen Erkenntnisse geliefert und den bereits im Sommer auch von der AOK prognostizierten zusätzlichen Finanzbedarf von mindestens 14 Milliarden Euro Steuerzuschuss bestätigt. Statt die Entscheidung auf den Schätzerkreis zu verschieben, hätte Gesundheitsminister Jens Spahn bereits vor der Bundestagswahl die erforderliche Verordnung zur Aufstockung des bereits zugesagten Zuschusses von sieben Milliarden Euro um weitere sieben Milliarden Euro auf den Weg bringen müssen“, sagt Dr. Volker Hansen, Aufsichtsratsvorsitzender der Arbeitgeberseite.

„Mit dem heutigen Tag wird das Ausmaß der finanziellen Misere in der GKV also amtlich“, erklärt Knut Lambertin, Aufsichtsratsvorsitzender der Versichertenseite. Jetzt müsse die Politik unverzüglich handeln, um drohende Beitragssatzanhebungen zum Jahreswechsel noch abzuwenden. „Das heißt konkret, dass der noch amtierende Gesundheitsminister Jens Spahn jetzt sofort eine entsprechende Rechtsverordnung auf den Weg bringen muss, die die Zustimmung des Bundesfinanzministers findet und die dann der neu konstituierte Bundestag ab 26. Oktober beschließt.“

Hansen weiter: „Der Bundesgesundheitsminister hat mit seiner Ausgabenpolitik und Gesetzgebung wesentlich dazu beigetragen, dass die GKV in diese schwierige Lage geraten ist. Abgesehen davon, dass er den Sack schon viel früher hätte zumachen können, muss er jetzt Verantwortung übernehmen und den Fehlbetrag aus Steuermitteln aufbringen, auch um das Versprechen der Sozialgarantie einzuhalten.“

Lambertin ergänzt: „Und das sind nur die kurzfristigen Erfordernisse. Um Versicherte und Arbeitgeber nachhaltig vor finanziellen Überforderungen zu schützen, muss die neue Regierung endlich die nötigen Strukturreformen im Gesundheitswesen einleiten.“

Hintergrund: Der Schätzerkreis hat heute einen Fehlbetrag von weiteren sieben Milliarden Euro in der GKV für 2022 ermittelt. Diese Summe braucht es, um den rechnerisch durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in Höhe von 1,3 Prozent auch über Jahresfrist hinweg stabil zu halten und die Sozialversicherungsbeiträge insgesamt bei insgesamt 40 Prozent zu deckeln. Vorher hatte die amtierende Bundesregierung angekündigt, einen sprunghaften Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2022 zu verhindern und diese bei 40 Prozent zu stabilisieren. Dabei herrschte Konsens darüber, dass dieses Ziel nicht ohne einen zusätzlichen Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds zu erreichen ist, der über den bisher gesetzlich festgelegten Zuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro hinausgeht. Das im Juni verabschiedete Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sah für das Jahr 2022 zwar bereits einen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von sieben Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds vor. Dieser reicht nun aber nach Berechnungen des Schätzerkreises nicht mehr aus. Um die Zusatzbeiträge wirklich zu stabilisieren, bedarf es laut Schätzerkreis darüber hinaus weiterer sieben Milliarden Euro.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 34646-0
Telefax: +49 (30) 34646-2502
http://www.aok-bv.de

Ansprechpartner:
Kai Behrens
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 34646-2309
E-Mail: presse@bv.aok.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel