Finanzen / Bilanzen

Aufbauhilfe 2021: Hochwassergeschädigte bekommen von Bund und Ländern 30 Milliarden Euro

Der Bundestag hat am 7. September 2021 30 Milliarden Euro für die Einrichtung des nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ beschlossen. Der Bundesrat stimmt am 10. September 2021 darüber ab. Lesen Sie hier, was bisher über die Verteilung der Mittel bekannt ist.

Soforthilfen Hochwasser

Unmittelbar nach der Hochwasser-Katastrophe haben Bund und Länder umfangreiche Hilfen zur Verfügung gestellt. Der Bund beteiligte sich zunächst mit bis zu 400 Millionen Euro an den Soforthilfemaßnahmen, die die betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen Privatleuten und Unternehmen zur Verfügung gestellt haben. Berlin gab für einen Euro an Landesmittel einen Euro Bundesmittel dazu. Die Gesamtsumme war nicht gedeckelt. Am 21. Juli 2021 hat die Bundesregierung dann beschlossen, sich hälftig an den Soforthilfen der betroffenen Länder zu beteiligen. Die Soforthilfen dienten der raschen Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden, in der Land- und Fortwirtschaft und bei Unternehmen sowie der Wiederherstellung der Infrastruktur und der Überbrückung von Notlagen.

Nationaler Solidaritätsfonds

Jetzt hat der Bundestag darüber hinaus am 7. September 2021 die Einrichtung des nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes auf den Weg gebracht. Das Programm hat ein Volumen von 30 Milliarden Euro. Die Geschädigten sollen noch in diesem Jahr 16 Milliarden Euro erhalten. Es soll sichergestellt sein, dass noch vor der Bundestagswahl alles unter Dach und Fach ist – der Bundesrat wird daher vermutlich am 10. September 2021 der „Aufbauhilfe 2021“ zustimmen.

Wer die Hilfen bekommt

Rheinland-Pfalz bekommt 54,53 Prozent der Mittel, Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, Bayern 1,00 Prozent und Sachsen 0,48 Prozent. Die Zahlungen sind für geschädigte Hauseigentümer und Unternehmen gedacht. Betriebe bekommen voraussichtlich ein halbes Jahr 80 Prozent der Gewinneinbußen ausgeglichen. Privatpersonen sollen vom Staat 80 Prozent der Kosten für den Wiederaufbau ihrer Häuser erhalten. In Härtefällen ist ein vollständiger Schadenersatz vorgesehen – soweit dafür nicht Versicherungen aufkommen. Es soll sichergestellt werden, dass in Summe nur 100 Prozent der Schäden ersetzt werden.

Zwei Milliarden Euro sind für den Wiederaufbau von Straßen und Bahnlinien vorgesehen. Weitere 14 Milliarden Euro fließen in den Wiederaufbau in den einzelnen Ländern. Von 2022 an stellt der Bund noch einmal 14 Milliarden Euro zur Verfügung. Formal kommen diese Gelder aber aus den Ländern. Diese verzichten 30 Jahre lang auf einen Teil des ihnen zustehenden Umsatzsteueranspruchs.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und Pfändungsschutz

Wichtig für Betriebe: Die Insolvenzantragspflicht wird voraussichtlich bis Ende Januar 2022 vorübergehend ausgesetzt, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

  • Wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder Hochwasser im Juli 2021 beruhen und
  • aufgrund ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.

Zudem hat der Bundestag Änderungen unter anderem beim Pfändungsschutz beschlossen, um Betroffenen mit Finanzengpässen Luft zu verschaffen.

Antragsteller müssen mit Kontrollen rechnen

Hochwasseropfer in Rheinland-Pfalz sollen ab Oktober Förderanträge einreichen können. Dafür wird eine Website eingerichtet. In Nordrhein-Westfalen soll eine Antragsstellung schon ab Mitte September möglich sein. Bis wann mit einer Auszahlung der Hilfen zu rechnen ist, ist noch nicht bekannt. „Antragsteller müssen davon ausgehen, dass die Anträge kontrolliert und auf Plausibilität geprüft werden“, sagt Ecovis-Fördermittelberater Andreas Steinberger in Dingolfing.

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