Betriebsbeauftragte für Abfall
In dem fünftägigen Seminar werden Grundzüge des KrWG, AbfBeauftrV sowie rechtliche Grundlagen der betrieblichen Abfallwirtschaft erläutert.
Die Teilnehmer erwerben die in § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 KrWG geforderten Fachkenntnisse, welche sie für die Aufgaben als Betriebsbeauftragte für Abfall benötigen.
Zusammen mit den Referenten erarbeiten die Teilnehmer praxisbezogen die Themen, welche für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Abfallbereich im jeweiligen Unternehmen erforderlich sind.
Auch die Haftung des Einzelnen und des Unternehmens im Entsorgungsbereich sowie die Verantwortlichkeiten mit Rechten und Pflichten werden beleuchtet.
Durch die praxisgerechte Wissensvermittlung der Inhalte werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, das Erlernte unmittelbar in ihrem beruflichen Umfeld anzuwenden.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 1.874€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A220228.pdf
Programm
1. Tag
09.00 Uhr Einführung
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen,
10.00 Uhr Abfallhierarchie,
Grundpflichten (Vermeiden, Verwerten und Beseitigen von Abfall),
Getrennthaltungspflichten und Vermischungsverbote,
Überlassungspflichten,
Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen,
10.30 Uhr Kaffeepause
10.45 Uhr Rechte und Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Beauftragung Dritter, Produktverantwortung,
11.30 Uhr Bedeutung von Abfallwirtschaftsplänen und Abfallvermeidungsprogrammen, Abfallrechtliche Überwachung
12.30 Uhr Register- und Nachweispflichten,
13.00 Uhr Mittagspause
13.45 Uhr Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen,
Kennzeichnung von Fahrzeugen,
15.00 Uhr Kaffeepause
15.15 Uhr Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
Anforderungen an Abfallbeauftragte sowie ihre Rechte und Pflichten sowie
16.00 Uhr Bußgeldvorschriften,
16.30 Uhr Ende des 1. Tages
2. Tag
Auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen
09.00 Uhr Abfallverzeichnisverordnung und Nachweisführung
Vorabkontrollen und Entsorungsnachweise
10.30 Uhr Kaffeepause
10.45 Uhr Verbleibskontrollen und Begleitschein/Übernahmescheine
12.15 Uhr Elektronische Nachweisführung
13.00 Uhr Mittagspause
14.00 Uhr Abfallregister für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle
15.00 Uhr Kaffeepause
15.15 Uhr POP-Abfall-ÜberwV , PCBAbfallV und Nachweisführung
Sonstiges
16.30 Uhr Ende des 2. Tages
3. Tag
Auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen
09.00 Uhr Anzeige- und Erlaubnisverordnung
10.30 Uhr Kaffeepause
10.45 Uhr Entsorgungsfachbetriebeverordnung, Abfallbeauftragtenverordnung
12.15 Uhr AltölV, HKWAbfV, KlärschlammV, AltfahrzeugeV, BioabfallV, GewinnungsAbfV
13.00 Uhr Mittagspause
14.00 Uhr GewerbeabfallV, AltholzV, VerpackV,
14.45 Uhr Kaffeepause
Weitere abfallrechtliche Regelungen
15.00 Uhr Elektro- und Elektronikgesetz
Batteriegesetz
Lernerfolgskontrolle mittels Multiple-Choice-Test
16.30 Uhr Ende des 3. Tages
4. Tag
Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen
09.00 Uhr Chemikalienrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Seuchen-/Hygienerecht
09.45 Uhr Baurecht, Immissionsschutzrecht, Zulassung von Anlagen
10.30 Uhr Kaffeepause
10.45 Uhr Güterkraftverkehrsrecht, Gefahrgutrecht
12.45 Uhr Grenzüberschreitende Abfallverbringung
13.00 Uhr Abfall-Landesrecht, Satzungsrecht, Verwaltungsvorschriften, Vollzugshilfen, Techn. Anleitungen, Merkblältter und Regeln
13.45 Uhr Mittagspause
14.45 Uhr Betriebliche Risiken, Haftung und Versicherung
15.30 Uhr Kaffeepause
15.45 Uhr Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen,
Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung,
16.30 Uhr Ende des 4. Tages
5. Tag
09.00 Uhr Arbeitsschutz
09.45 Uhr Deponieverordnung, Versatzverordnung
10.30 Uhr Kaffeepause
10.45 Uhr EU-rechtliche Grundlagen
Inter- und supranationale Übereinkommen
11.45 Uhr Anlagen-, verfahrenstechnische und sonstige Maßnahmen der Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen
Anforderungen, Rechte und Pflichten der Abfallbeauftragten
12.30 Uhr Anforderungen an Abfallbeauftragte, Bestellung
13.00 Uhr Mittagspause
14.00 Uhr Rechte und Pflichten der Abfallbeauftragten
15.15 Uhr Kaffeepause
15.30 Uhr Praxishilfen zur Tätigkeit des Abfallbeauftragten
Lernerfolgskontrolle mittels Multiple-Choice-Test
16.45 Uhr Verabschiedung
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
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