bne-Statement zum Werkzeugkasten der Europäischen Kommission gegen steigende Energiepreise
„Die aktuelle Preisentwicklung auf den Strom- und Gasmärkten führt eindrucksvoll vor Augen, dass wir Wind- und Solarstromerzeugung deutlich schneller ausbauen müssen und zum Abfangen von Preisspitzen deutlich mehr Flexibilität benötigen. Photovoltaik und Windenergie sind kostengünstig und haben keine Grenzkosten, die sich innerhalb weniger Monaten verdoppeln können. Damit Unternehmen zu Zeiten hoher Strompreise weniger Strom nachfragen, sollten Flexibilitätshindernisse, wie sie in der Stromnetzentgeltverordnung enthalten sind, beseitigt werden. Stattdessen gilt es Flexibilitätspotenziale von der Industrie bis hin zum Elektroauto zusätzlich zu erschließen.
Dass die EU kurzfristig Werkzeuge zur Abfederung der Energiepreise zur Verfügung stellt, ist richtig. Dabei darf es allerdings nicht zu Marktverzerrungen und einseitigen Belastungen kommen. Die bereits in anderen EU-Ländern geplanten Maßnahmen erinnern fatal an die „Abfederung“ der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Lockdowns im Jahr 2020. Die Risiken dürfen jetzt nicht wieder einseitig bei den Energieversorgern abgeladen werden. Wenn Kunden ihre Strom- oder Gasrechnung nicht mehr bezahlen, sind Versorger nicht gleichzeitig davon entbunden, ihrer Zahlungsverpflichtung für die Steuern, Abgaben und staatlich veranlassten Umlagen nachzukommen. Hier drohen Energieversorgern in kürzester Zeit massive Liquiditätsschwierigkeiten. Auch müssen die Maßnahmen so ausgestaltet werden, dass die Versorger sie auch umsetzen können.
Eingriffe in den Energiemarkt müssen vermieden und soziale Härten in erster Linie über sozialpolitische Maßnahmen abgefedert werden. Bei allen Instrumenten muss die klimapolitische Wirkung maßgeblich sein. Bei Industrieunternehmen muss man genau hinschauen, wer einer weiteren Unterstützung bedarf und diese passgenau ausgestalten.
Darüber hinaus sollte die neue Bundesregierung jetzt die Chance nutzen und eine Reform der Umlagen und Abgaben vorziehen. Rund drei Viertel des Verbraucherstrompreises sind staatlich veranlasste oder regulierte Preisbestandteile. Die hohe Belastung mit Steuern, Abgaben und Umlagen benachteiligt Strom im Wettbewerb gegenüber anderen Energieträgern massiv. Der Einstieg in eine Teilfinanzierung der EEG-Umlage über den nationalen Emissionshandel war ein erster Schritt, perspektivisch muss die EEG-Umlage vollständig vom Strompreis gestrichen werden.“
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