Bundesnetzagentur legt Entwurf zur künftigen Zugangsregulierung vor
„Die Bundesnetzagentur stellt Weichen für einen beschleunigten Glasfaserausbau in Deutschland“, kündigt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich des Starts der Konsultation zur künftigen Regulierung an. „Der Zugang zum Glasfasernetz der Deutschen Telekom wird – anders als beim Kupfernetz – nicht ex-ante reguliert. Dies ist ein großer Schritt und für die Telekom das Signal, zügig ihr Glasfasernetz auszubauen. Im Gegenzug muss sie Wettbewerbern die Nutzung ihres Glasfasernetzes zu gleichen Bedingungen anbieten wie ihrem eigenen Vertrieb. Nur für den Fall eines wettbewerbsfeindlichen Missbrauchs behält sich die Bundesnetzagentur ein Eingriffsrecht vor.“
„Die Bundesnetzagentur erwartet, dass die Telekom und deren Wettbewerber das neue Marktregime nutzen, um ihre Investitionen in Glasfaser erheblich zu steigern. Diese Rückführung der Regulierung ist ein Paradigmenwechsel, der zeigt, dass die Bundesnetzagentur flexibel und innovativ auf neue Marktentwicklungen reagiert“, so Homann weiter.
„Regulierung light“ für Glasfaser
Die Bundesnetzagentur hat in Aussicht gestellt, die neuen Glasfasernetze nicht mit gleicher Intensität regulieren zu wollen, wie die aus dem ehemaligen Monopol erwachsenen Kupfernetze der Telekom. Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht eine „Regulierung light“ für die neuen Gigabit-Netze vor.
Die Entgelte, die andere Telekommunikationsanbieter der noch marktbeherrschenden Telekom für die Nutzung der Glasfaser-Netze zahlen, sollen bei Auffälligkeiten überprüft werden. Von einer ex-ante-Kontrolle kann abgesehen werden.
Der diskriminierungsfreie Zugang zu den Glasfasernetzen der Telekom soll durch eine Gleichbehandlungsverpflichtung nach dem EoI-Prinzip (Equivalence of Input) abgesichert werden. Der neue Ansatz sieht im Kern vor, dass andere Unternehmen den Zugang unter den gleichen System- und Prozessbedingungen erhalten können, wie sie auch der Telekom selbst zur Verfügung stehen.
Damit der Glasfaserausbau in größtmöglichem Umfang gefördert wird, sieht der geplante Regulierungsrahmen auch einen erweiterten Leerrohrzugang vor. Hierdurch werden der Netzausbau beschleunigt und unnötige Tiefbaukosten eingespart. Die Entgelte für den Leerrohrzugang sollen wie bislang der Genehmigung unterliegen.
Regulierung der Kupfernetze
Die Regulierung der Kupfernetze soll im Wesentlichen beibehalten werden. Neu in diesem Zusammenhang ist die Verpflichtung der Telekom, eine mit dem Rückbau von Kupferinfrastruktur verbundene Migration auf Glasfasernetze rechtzeitig anzuzeigen und Migrationspläne vorzulegen.
Die Bundesnetzagentur macht der Telekom keine Vorgaben, ob und wann sie Teile ihres Kupfernetzes abschalten muss. Die Migration ist ein komplexer unternehmerischer Prozess, in den die Behörde nicht staatlich planend und anordnend eingreifen darf. Die Regulierung konzentriert sich darauf, den Übergang mit ausreichend langen Vorlaufzeiten für die Nutzer, Verbraucher und andere Anbieter transparent zu machen.
Die im Frühjahr 2021 erfolgten langfristigen Einigungen zwischen der Telekom mit ihren größten Nachfragern erstrecken sich auch auf ihr Kupfernetz. Die Verträge bilden zugleich eine für beide Seiten erfolgversprechende Grundlage für den zügigen Übergang vom Kupfer-Netz auf die Glasfasernetze der Telekom wie auch ihrer Wettbewerber. Angesichts der Vereinbarungen kann eine strenge Entgeltkontrolle in Form einer Genehmigungspflicht entfallen. Die im Vergleich zur bisherigen Regulierung zurückgenommene Regulierungsintensität wird Investitionen in Glasfasernetze ebenfalls erleichtern.
Konsultation des Entscheidungsentwurfs
Die Bundesnetzagentur macht ihre Regulierungsvorschläge bereits im Vorgriff auf das am 1. Dezember 2021 in Kraft tretende Telekommunikationsmodernisierungsgesetz bekannt und will die neuen Instrumente im Sinne einer bestmöglichen Förderung des Glasfaserausbaus unmittelbar zur Anwendung bringen.
Der Entscheidungsentwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/bk3-19-020 veröffentlicht. Interessierte Parteien haben bis zum 15. November 2021 Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen. Am 3. November 2021 findet eine öffentliche mündliche Anhörung vor der Beschlusskammer statt.
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