Bußgelder wegen Manipulationen im Energiegroßhandel
„Gefährliche Unterdeckungen der Bilanzkreise dürfen sich nicht lohnen. Wer Gewinne zu Lasten der Systemstabilität einstreicht, handelt rechtswidrig“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. „Gegen Marktmanipulation gehen wir mit aller Konsequenz vor.“
Marktmanipulation durch Verkauf von Strom, der nicht zur Verfügung stand
Die Manipulationen bestanden darin, dass Aufträge zum Verkauf von Strom für den untertägigen Handel (Intraday) bei der Energiebörse EPEX Spot SE eingestellt wurden, die ein irreführendes Signal für das Angebot von Strom gaben. Denn tatsächlich stand der angebotene bzw. verkaufte Strom nicht zur Verfügung und es bestand auch nicht die Absicht, diesen Strom zu beschaffen oder zu erzeugen.
Die Handelsaufträge zum Verkauf von Strom wurden zum Ende der Handelsperiode – also kurz vor Lieferung des Stroms – eingestellt und blieben bis Handelsschluss offen oder wurden abgeschlossen. Dass hierbei der Strom nicht zur Verfügung stand und bei den Unternehmen auch nicht die Absicht bestand, diesen Strom zu liefern, zeigen unter anderem die erheblichen Unterdeckungen in ihren Bilanzkreisen zu diesem Zeitpunkt.
Hinzu kommt, dass der Börsenpreis ungewöhnlich hoch und damit auch berechenbar über dem zu erwartenden Preis für Ausgleichsenergie lag. Somit bestand ein wirtschaftlicher Anreiz für die Unternehmen, teuren Strom zu verkaufen und günstigere Ausgleichsenergie für den nicht gelieferten Strom zu bezahlen.
Untersuchungen nach den Systemungleichgewichten 2019
Im Juni 2019 kam es an drei Tagen zu erheblichen Ungleichgewichten im deutschen Stromnetz. Die Übertragungsnetzbetreiber mussten an diesen Tagen sowohl die Regelenergie über längere Zeiträume vollständig einsetzen als auch weitere Maßnahmen ergreifen, um das System stabil zu halten. Dadurch blieb die Systemstabilität und Stromversorgung in Deutschland gewährleistet.
Die Bundesnetzagentur hat die Handelsaktivitäten in diesen Zeiträumen auf Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Marktmanipulationsverbot analysiert. Hierfür waren umfangreiche Auswertungen von über hundert Millionen Handels- und Bilanzkreisdaten erforderlich. Im September 2020 hat die Bundesnetzagentur Bußgeldverfahren gegen drei Unternehmen eröffnet. In diesen wurde manipulatives Handelsverhalten der Energi Danmark A/S in acht Situationen und der Optimax Energy GmbH in sieben Situationen festgestellt.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Über mögliche Einsprüche entscheidet das OLG Düsseldorf.
Weitere Hintergründe zu diesen Marktmanipulationsverfahren finden sich auch auf dem REMIT Informationsportal der Bundesnetzagentur unter www.remit.bundesnetzagentur.de.
Zuvor hatte die Bundesnetzagentur bereits im April 2020 festgestellt, dass fünf Unternehmen im Zusammenhang mit den Systemungleichgewichten ihren vertraglichen Pflichten aus dem Bilanzkreisvertrag Strom nicht hinreichend nachgekommen sind. In Reaktion auf die Vorfälle hat sie u.a. ein umfassendes Maßnahmenpaket erlassen, um Bilanzkreisverantwortliche zu einer sorgfältigeren Bewirtschaftung ihrer Bilanzkreise anzuhalten und eine schnellere Aufklärung von Bilanzungleichgewichten zu ermöglichen.
Anzeige von ACER
Während die Bundesnetzagentur für die Überwachung der deutschen Strom- und Gasgroßhandelsmärkte zuständig ist, führt ACER, die europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, die europäische Marktüberwachung nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 (REMIT) durch. Hierbei wurden in einigen der betroffenen Zeiträume für den deutschen Intraday-Markt auffällig hohe Preise beobachtet. Bei einigen Marktteilnehmern, darunter auch die zwei hier überführten Unternehmen, hatte ACER hohe Verkaufsvolumen festgestellt, die scheinbar zu ungewöhnlich großen Short-Positionen geführt haben. ACER meldete daraufhin an die Bundesnetzagentur den Verdacht, dass das Handelsverhalten dieser Marktteilnehmer irreführende Signale über das tatsächlich verfügbare Angebot von Strom in den Markt gesendet haben könnte.
Marktmanipulation Hintergrund
Marktmanipulation bezeichnet unterschiedliche Praktiken, die durch unfaire Maßnahmen die Preisfindung auf den Märkten beeinflussen. Damit die Endverbraucher geschützt bleiben und für die Bürger erschwingliche Energiepreise gewährleistet werden, ist es notwendig, solche Verhaltensweisen zu unterbinden. Daher sind Insiderhandel und Marktmanipulation gemäß der Verordnung (EU) Nr.1227/2011 (REMIT) verboten und werden von der Bundesnetzagentur verfolgt.
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