Bauen & Wohnen

BVMB zu Home-Office

Home-Office-Arbeitsplätze haben durch die Coronapandemie einen Quanten-sprung gemacht. Nachdem die Bundesnotbremse wieder weggefallen ist, besteht aktuell keine Pflicht für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern Home-Office zu ermöglichen. Während die SPD mit Blick auf eine mögliche Ampel-Koalition auf Bundesebene eine solche Pflicht einführen möchte, die Grünen einer solchen gegenüber nicht abgeneigt sind und nur die FDP eine derartige Verpflichtung ablehnt, ruft das unter anderem die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) auf den Plan. Sie warnt aus der Perspektive der Bauwirtschaft vor zu restriktiven und ver-allgemeinernden Regelungen.

Regelungen mit Fingerspitzengefühl gefordert

Ganze Büroetagen sind immer noch wie leergefegt. Viel Arbeit, die früher dort ver-richtet wurde, wird jetzt von den Mitarbeitern von daheim aus erledigt. Während dies einige Arbeitnehmer durchaus begrüßen und attraktiv finden, stellt das so man-chen Arbeitgeber vor Probleme: „Aus Sicht der Bauunternehmen haben wir Bauch-schmerzen mit einer Pflicht für alle Arbeitgeber, den Mitarbeitern Home-Office-Ar-beitsplätze zur Verfügung zu stellen“, bringt es BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka auf den Punkt. Er warnt die möglichen künftigen Koalitionsparteien davor, hier ohne Fingerspitzengefühl alle Branchen einfach über einen Kamm zu scheren.

„Bei Baufirmen gibt es eine große Zahl von Baustellenmitarbeitern – auch von nicht gewerblichen – die gar keine Chance auf Home-Office haben, weil sie dann zu weit weg vom Geschehen sind“, verweist Gilka nicht nur auf den klassischen Bauleiter, der nicht aus der Ferne eine Baustelle organisieren könne. Der Bau ticke nun einmal „strukturell anders“.

Schwieriger Kampf um Fachkräfte

Selbst wenn aufgrund dieses Umstandes die Bauwirtschaft je nach gesetzlicher Re-gelung möglicherweise nicht unmittelbar allzu sehr selbst durch eine Home-Office-Pflicht betroffen wäre, befürchtet Gilka dennoch massive Auswirkungen auf die Baubetriebe: „Zum einen gibt das eine richtig unschöne Neiddebatte intern in den Firmen. Darüber hinaus schwächt das noch mehr die Aussichten von Bauunterneh-men, qualifizierte Mitarbeiter zu finden, weil sich viele Bewerber doch von vorn- herein gleich Branchen suchen, bei denen sie auch von zu Hause aus arbeiten können“, befürchtet er. Dann falle der Bau durchs Raster. Die Bauwirtschaft leide ohnehin bereits darunter, dass Wetter, Schmutz, Lärm, Gefahr und Auswärtstätigkeiten so manchen potenziellen Mitarbeiter abschreckten.

„Nachdem wir bereits einen massiven Fachkräftemangel in allen Bereichen in der Bauwirtschaft verzeichnen, hoffen wir, dass die künftige Bundesregierung hier nicht mit der Brechstange, sondern mit dem erforderlichen Weitblick vorgeht“, appelliert die BVMB. Die Bauwirtschaft werde bei künftigen Herausforderungen wie Verkehrswende, Energiewende, Klimaschutz und Wohnungsbau dringend gebraucht. „Im Gegenzug sind wir allerdings darauf angewiesen, dass uns der Gesetzgeber nicht unnötig Steine in den Weg legt“, ergänzt Gilka.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB)
Königswinterer Straße 329
53227 Bonn
Telefon: +49 (228) 91185-0
Telefax: +49 (228) 91185-22
http://www.bvmb.de

Ansprechpartner:
Dirk Stauf
Geschäftsführer Recht
Telefon: +49 (228) 91185-0
E-Mail: stauf@bvmb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel