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Corona-Virus: Berufsunfähigkeitsversicherung und Covid 19 – was zu beachten ist

Die weltweite Pandemie durch das Corona Virus macht vor der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht halt. Verunsicherung und Unklarheiten bestehen in Fragen zur Annahme von Anträgen trotz aktueller oder vorheriger und bereits überstandener Corona-Infektion einerseits. Anderserseits stellt sich die Frage der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, wenn Versicherte aufgrund einer Long-Covid-19 Erkrankung dauerhaft nicht mehr oder zu weniger als 50% berufsunfähig sind.

Das Online Verbraucherportal zum Thema Arbeitskraftabsicherung gibt hier wertvolle Tipps und Informationen zum Thema BU-Versicherung und Corona: Berufsunfähigkeitsversicherung Corona

Eine Erkrankung durch das Corona Virus kann durch Langzeitschäden zu einer Berufsunfähigkeit führen. Long-Covid mit Lungenschäden oder chronischer Müdigkeit verhindert für lange Zeit die Aufnahme einer normalen Arbeitstätigkeit.

Ist eine Corona Infektion durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert?

Besteht bereits vor der Infektion mit dem Corona Virus eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist diese Erkrankung ebenso wie alle anderen Erkrankungen versichert. Kann der ursprünglich ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Leistung erbringen. Die vereinbarte Leistung im Fall einer Berufsunfähigkeit ist unabhängig von der auslösenden Krankheit.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll nach Covid 19 abgeschlossen werden

Die Versicherung verlangt von dem Versicherungsnehmer vor dem endgültigen Abschluss eine Überprüfung der Gesundheit. Bei dieser Gesundheitsprüfung bestehen keine Sonderregelungen in Bezug auf das Corona Virus. Ist eine vorherige Erkrankung vollständig ausgeheilt und treten keine Folgeschäden auf, steht dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nichts im Weg. Leicht verlaufende Corona Infektionen, bei denen kein Aufenthalt im Krankenhaus stattgefunden hat und auch keine Langzeitschäden zu befürchten sind, verhindern nicht den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ist eine Impfung für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig?

Impfungen sind vorbeugende Handlungen, die sich nicht auf den Abschluss der Versicherung auswirken. Ob Coronaimpfung, Grippeschutzimpfung oder eine andere Impfung: in der Versicherungspolice werden die Impfungen nicht berücksichtigt. Es ist auch keine Verringerung der Prämie bei gleichbleibender Leistung durch eine Impfung möglich.

Kann die Berufsunfähigkeitsversicherung unmittelbar nach Covid 19 abgeschlossen werden?

Nach einem Krankenhausaufenthalt aufgrund von Covid 19 stellen die meisten Versicherungen einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zurück. Die Zeit der Rückstellung kann einige Monate bis zu einem Jahr betragen. Treten in dieser Zeit keine Langzeitschäden auf, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den normalen Konditionen abgeschlossen werden.

Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz bleibender Schäden

Covid 19 kann Long-Covid mit bleibenden Schäden des Lungengewebes verursachen. Sind diese Langzeitschäden bekannt, kann die Versicherung die Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung durch einen Risikoaufschlag erhöhen. Eine weitere Möglichkeit ist eine Einschränkung der Leistungen der Versicherung durch Ausschlussklauseln.

Eventuell wird der Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Versicherung abgelehnt.

Was kann bei einer Ablehnung einer Berufsunfähigkeitsversicherung unternommen werden?

Sind Vorerkrankungen oder Langzeitschäden bekannt, sollte der Antrag über einen Versicherungsmakler gestellt werden. Dieser stellt bei mehreren Versicherungen anonyme Anträge und vergleicht die möglichen Leistungen. Der Abschluss erfolgt dann bei der Versicherung, die die besten Leistungen für eine Berufsunfähigkeit anbietet.

Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr möglich, kann auf andere Versicherungsformen ausgewichen werden, die eine ähnliche Absicherung anbieten.

Was sollte bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachtet werden?

Bei der Überprüfung des Risikos müssen alle Angaben der Wahrheit entsprechend gemacht werden. Bei falschen Angaben werden von der Versicherung im Schadensfall keine Leistungen erbracht. Die bisher einbezahlten Prämien gehen verloren. Tritt der Fall einer Berufsunfähigkeit ein, kann die Versicherung alle Zahlungen ablehnen.

Die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so gewählt werden, dass alle Arbeitsjahre abgedeckt werden. Ideal ist eine Laufzeit, die kurz vor dem Beginn der Rente endet.

Damit die Existenz durch eine Berufsunfähigkeit nicht bedroht ist, muss die Versicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen werden. Die monatliche Rente sollte ausreichen, um den bisherigen Lebensstandard und alle Fixkosten zu decken.

Bei dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine Nachversicherungsgarantie in dem Vertrag vereinbart werden. Ändert sich die Arbeitstätigkeit, die persönliche Lebenssituation oder das Gehalt, kann die Versicherung einfach ohne eine neuerliche Gesundheitsprüfung an die neue Situation angepasst werden.

Bei Vorerkrankungen besteht für die Versicherung ein höheres Risiko, dass eine Berufsunfähigkeit eintritt. Um dieses Risiko auszugleichen, werden entweder Aufschläge auf die Prämien berechnet, oder Ausschlussklauseln in den Versicherungsvertrag aufgenommen.

Tipp: kostenlose und unverbindliche Beratung durch unsere Experten kann hier angefordert werden: berufsunfaehigkeitsversicherung-test-vergleich.com/beratung

In den Ausschlussklauseln wird die Leistung der Versicherung für alle Fälle einer Berufsunfähigkeit ausgeschlossen, die durch die bereits bekannten Vorerkrankungen verursacht wird.
Durch Ausschlussklauseln ist es für Personen mit bereits bestehenden Vorerkrankungen oder Langzeitschäden möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

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