Verbraucher & Recht

Dachwartung – denn nicht alles Gute kommt von oben

Der „Arme Poet“ auf dem weltberühmten Gemälde von Carl Spitzweg kannte ganz sicher noch keine Dachwartung. Pech für ihn, Glück für die Kunstwelt, denn sonst gäbe es dieses Werk nicht.

Gegen ein undichtes Dach oder ein „vom Winde verwehtes“ Dach gibt es heute glücklicherweise eine Vorsorgemaßnahme, die auch von Gebäudeversicherungen begrüßt wird: die regelmäßige Dachwartung.

Diesen Tipp gibt Johannes Lauer vom Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Rheinland-Pfalz allen Hausbesitzern und Hausverwaltungen. „Herbst und Frühjahr sind in unseren Breitengraden typische Sturmzeiten“, so der Dach-Fachmann. „Und da können schon einige wenige mangelhafte Elemente der Dacheindeckung der Anfang eines kapitalen Dachschadens sein“.

Gerade der Windsog an der dem Wind abgewandten Dachseite – und hier besonders in den Randbereichen – ist die größte Gefahrenquelle. Nur wenige gelockerte Ziegel oder eine nicht fachgerecht ausgeführtes Flachdach genügen, um großflächige Dachschäden entstehen zu lassen.

Hinzu kommen nicht selten Schäden an Solarmodulen, die oft von gewerkefremden Solarteuren montiert wurden anstatt von ausgebildeten Dachdeckern, weiß Lauer zu berichten.

Daher ist seine dringende Empfehlung, jährlich mindestens eine Dachwartung von einem qualifizierten Dachdecker-Fachbetrieb vornehmen zu lassen. Dabei wird nicht nur die eigentliche Dacheindeckung, sondern auch alle wesentlichen Dach-Elemente wie Schneefangeinrichtungen, Kamineinfassungen und -bekleidungen und eben auch Solarmodule unter die Lupe genommen.

„Eine 100-prozentige Garantie vor Dachschäden gibt es natürlich auch bei der regelmäßigen Dachwartung nicht“, so der Hinweis von Johannes Lauer. „Doch mit der Dachwartung erbringen Hausbesitzer und Hausverwaltung gegenüber der Versicherung den Nachweis, ihre Obliegenheitspflichten zur Schadensvermeidung oder Schadensminderung erfüllt zu haben“. Und genau das kann den Ausschlag dafür geben, ob eine Schadensregulierung nur teilweise erfolgt oder gar abgelehnt wird.

Für den Obermeister des Landesinnungsverbandes ist das auch nicht weiter verwunderlich: „Wer sein Auto nicht regelmäßig warten lässt, kann eben auch keine Gewährleistung oder nach 20 Jahren keine Neuwagenentschädigung mehr erwarten“.

Mehr Informationen zur Dachwartung durch Fachbetriebe des Dachdeckerhandwerks und deren Kontaktdaten gibt es bei der regionalen Dachdecker-Innung und im Internet unter www.dach-rlp.de

Über Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Rheinland-Pfalz

Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Rheinland-Pfalz vertritt rund 470 Dachdecker-Innungsbetriebe, die sich den 18 regionalen Innungen angeschlossen haben. Das Verbandsgebiet reicht von Eifel bis Hunsrück, vom Westerwald bis an den Rheingau.
An der Verbandsspitze steht der Lahnsteiner Dachdecker- und Klempnermeister Johannes Lauer als Landesinnungsmeister. Die Verbandsgeschäftsführung liegt bei Andreas Unger. Sitz des Verbandes ist die Mittelrhein-Metropole Koblenz.

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