Bildung & Karriere

DGB Sachsen fordert Erhöhung und bessere Durchsetzung des Mindestlohns

Mit Blick auf die heute vom Sächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vorgelegte Studie zu den Auswirkungen des Mindestlohns auf Sachsen, sieht sich der sächsische DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach darin bestätigt, dass der Mindestlohn keine negativen Auswirkungen auf Sachsen hat, es jedoch nach wie vor Mängel bei der Durchsetzung gibt.

„Jetzt gilt es, den Mindestlohn armutsfest zu machen und auf 12 Euro die Stunde anzuheben und gleichzeitig den Kontrolldruck in allen Branchen zu erhöhen und Verstöße stärker zu ahnden. Dafür ist der Ausbau des Personals bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dringend erforderlich", sagte Schlimbach.

Wie die Daten zeigen, sei die Gefahr einer Mindestlohnunterschreitung in Sachsen höher als im bundesweiten Vergleich. Als Ursache werden die niedrigere Tarifbindung, die kleinteilige Wirtschafts- und Unternehmensstruktur und die Grenzlage zu Polen und Tschechien genannt. Aber auch auf die geringere Mitbestimmung in Sachsen werde als Risikofaktor verwiesen.

"Klar ist, dass in Unternehmen mit Tarifbindung und mit Betriebsräten die Gefahr der Unterschreitung der Mindestlöhne deutlich geringer ist. Das ist ein klarer Auftrag an die Politik, jetzt die Rahmenbedingungen für eine höhere Tarifbindung in Sachsen zu schaffen. An erster Stelle steht dabei eine Tariftreueklausel im Sächsischen Vergabegesetz", sagte Schlimbach.

"In mitbestimmten Betrieben sind die Betriebsräte eine wichtige Kontrollinstanz der Einhaltung von Tariflöhnen und der Mindestlöhne. Im kommenden Jahr stehen in vielen Betrieben die Betriebsratswahlen an und wir erwarten von der Politik, dass sie sich bei Verstößen durch die Arbeitgeber klar hinter die verbrieften Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz stellt. Es darf keine Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsratsgründungen geben. Das ist im Interesse aller Beschäftigten in Sachsen", sagte Schlimbach.

Zum erhöhten Risiko durch die Grenzlage Sachsens zu Polen und Tschechien sagte Schlimbach: "Die Beschäftigten aus Polen und Tschechien haben selbstverständlich den gleichen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn und die Branchenmindestlöhne. Durch sprachliche Hürden sind sie aber besonders von Lohndumping gefährdet. Dem wirken wir als DGB Sachsen mit Informationen zu den Mindestlöhnen in tschechischer und polnischer Sprache entgegen. Die vom Freistaat Sachsen finanzierte Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) berät die Beschäftigten individuell in tschechischer, polnischer, rumänischer und ungarischer Sprache", sagte Schlimbach.

Mehrsprachige Informationen für ausländische Beschäftigte in Sachsen:

https://sachsen.dgb.de/cross-border-workers

https://www.babs.sachsen.de/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 24060-0
Telefax: +49 (30) 24060-324
http://www.dgb.de

Ansprechpartner:
Anna Bernstorf
Pressesprecherin
Telefon: +49 (351) 8633-104
E-Mail: anna.bernstorf@dgb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel