Finanzen / Bilanzen

Endspurt für die Steuererklärung

Corona hat auch die Steuerwelt durcheinandergebracht. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung wurde in diesem Jahr verlängert und endet am 1. November.
Wer im vorigen Jahr Lohnersatzleistungen erhalten hat, etwa Kurzarbeitergeld oder Entschädigungszahlungen, muss eine Steuererklärung abgeben.
Wer im Home-Office gearbeitet hat, kann eine Pauschale geltend machen.
Der Bund der Steuerzahler Hamburg bietet einen kostenlose Ratgeber an, die bei der Steuererklärung hilft.

Wer für das Jahr 2020 eine Steuererklärung abgeben muss, sollte jetzt loslegen: Am 1. November endet in diesem Jahr die wegen Corona verlängerte Abgabefrist.
„Durch die Pandemie sind mehr Menschen betroffen als sonst“, sagt Petra Ackmann, Vorsitzende des Bund der Steuerzahler in Hamburg.

Wer 2020 Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten hat, muss eine Erklärung einreichen. Auch wer Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten hat, beispielsweise weil Schule oder Kindergarten geschlossen waren oder Quarantäne angeordnet wurde, muss eine Steuererklärung abgeben. Zwar sind Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld und Entschädigungszahlungen grundsätzlich steuerfrei, fallen aber unter den so genannten Progressionsvorbehalt. Sie erhöhen also den Steuersatz für das übrige Einkommen.

Viele Menschen haben im vergangenen Jahr im Home-Office gearbeitet. Sie können dafür eine Pauschale von bis zu 600 Euro geltend machen. Wurde die Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer erledigt, können möglicherweise die Kosten für das Zimmer bei der Steuerklärung abgesetzt werden. Es lohnt sich also auch, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. „Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück“, sagt Petra Ackmann.

Praktische Hilfe beim Ausfüllen der Formulare bietet der BdSt-Ratgeber „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2020“. Die Broschüre kann kostenlos beim Bund der Steuerzahler Hamburg bestellt werden. Telefonisch unter 040-33 06 63 oder via E-Mail an mail@steuerzahler-hamburg.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund der Steuerzahler Hamburg e.V.
Ferdinandstraße 36
20095 Hamburg
Telefon: +49 (40) 330663
Telefax: +49 (40) 322680
http://steuerzahler-hamburg.de

Ansprechpartner:
Sascha Mummenhoff
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (40) 3306-64
Fax: +49 (40) 3226-80
E-Mail: mummenhoff@steuerzahler-hamburg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel