Erfolg vor dem BGH: jameda setzt sich erfolgreich für vollständige Arztlisten ein
- BGH weist Revision der Kläger zurück und bestätigt Urteil vom OLG Köln
- BGH bestätigt erneut gesellschaftlich erwünschte Funktion von jameda
- Zahnarztpaar klagte auf Löschung seiner Daten auf jameda
- Ärzt:innen können sich auch in Zukunft nicht aus Plattformen wie jameda austragen lassen
Am 12.10.2021 prüfte der Bundesgerichtshof anhand von zwei Klagen (Az: VI ZR 489/19 und Az: VI ZR 488/19), ob ein Zahnarztpaar einen Anspruch auf Löschung seiner Daten von der Plattform jameda hat. Nach Ansicht des Zahnarztpaars gewährt jameda Premium-Kunden gegenüber Basisprofilen unzulässige Vorteile. Diese stünden im Widerspruch zum Transparenzanspruch von jameda gegenüber Patient:innen und zur Rolle eines neutralen Informationsmittlers. Schon in früheren Verfahren wurden ähnliche Streitfragen verhandelt und verschiedene Gerichte haben die Position von jameda als neutraler Informationsmittler bekräftigt. Zudem räumten sie der Informationsfreiheit und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit einen hohen Stellenwert ein. jameda legt größten Wert darauf, bezahlte Leistungen transparent gegenüber Patient:innen zu kennzeichnen. In den letzten Jahren wurden regelmäßig grafische und textliche Anpassungen vorgenommen, um Premium- von Nicht-Premium-Profilen noch deutlicher unterscheidbar zu machen.
Der BGH folgte im gestrigen Urteil der Rechtsprechung der vergangenen Jahre (OLG Köln, OLG Frankfurt, LG München, BGH ) und betonte erneut die gesellschaftlich erwünschte Funktion von jameda als neutraler Informationsmittler. Er bestätigte, dass er keine verdeckte Vorteilsverschaffung in der Darstellung der Premium-Profile sehe und wies die Revision der Kläger vollständig zurück. jameda wird auch weiterhin Patient:innen einen vollständigen Überblick über alle Ärzt:innen gewährleisten.
Dr. Florian Weiß, Geschäftsführer von jameda: „Als Deutschlands größte Arzt-Patienten-Plattform ist es unsere Pflicht, die Digitalisierung in der Gesundheits-Branche maßgeblich zu gestalten. Deswegen freuen wir uns, dass die Bundesrichter gestern erneut die gesellschaftlich erwünschte Funktion von jameda betont haben und damit vollständige Arztlisten als einen wichtigen Beitrag zu einer besseren medizinischen Versorgung anerkennen.“ Weiter erklärt Dr. Weiß: „Wir legen großen Wert darauf, dass sich unsere Angebote auf die Bedürfnisse von Patienten und Ärzten gleichermaßen fokussieren, um ihre Beziehung mithilfe digitaler Services zu stärken. Ein vollständiger Überblick über alle Ärzte ist ein wesentlicher Baustein auf diesem Weg.“
Vollständige Arztlisten sind die Grundlage für eine freie Arztwahl und sorgen für Transparenz über ärztliche Qualität
jameda bietet allen Ärzt:innen – unabhängig von ihrem Kundenstatus – die Möglichkeit, ihren Patient:innen relevante Informationen zur Arztwahl bereitzustellen, um Patient:innen die optimale Grundlage für ihre Arztwahl zu geben. Über diese für die Arztwahl zentralen Basisinformationen hinaus bietet jameda Ärzt:innen gegen die Zahlung eines Entgeltes an, Zusatzinformationen (Text- und/ oder Bildmaterial) zu hinterlegen, Termine online an ihre Patienten zu vergeben oder Patienten via Videosprechstunde zu betreuen. Mit diesem für Ärzt:innen kostenpflichtigen Angebot geht jedoch niemals eine versteckte Bevorzugung bei der Zusammenstellung der Ranglisten oder im Umgang mit deren Bewertungen einher. Es ist das Ziel von jameda, eine erfolgreiche Arzt-Patienten-Beziehung mithilfe digitaler Angebote zu ermöglichen. Damit trägt jameda zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bei. Wichtig ist dafür natürlich auch, dass Patient:innen alle zu ihrer Anfrage passenden Ärzt:innen angezeigt bekommen und die wichtigsten Informationen zu diesen finden – unabhängig davon, ob diese Ärzt:innen Kunden der Plattform sind. Diese Anforderung ist bei jameda ohne Einschränkung gewährleistet.
Patient:innen und Ärzt:innen auf digitalem Wege einfach, schnell und passgenau zu verbinden, ist das Ziel von jameda. Dazu bietet jameda Angebote für den digitalen Arzt-Patienten-Kontakt – von der Suche nach dem passenden Arzt/ der passenden Ärztin, über die von der Stiftung Warentest mit 1,9 und der Bestnote hilfreich ("test"-Ausgabe 01/2021) ausgezeichnete Online-Terminvereinbarung, bis hin zum virtuellen Arztbesuch per Videosprechstunde. Darüber hinaus stellt jameda mit dem Produkt patientus medizinischen Institutionen, wie Kliniken, Krankenkassen und medizinischen Versorgungszentren eine sichere Videokommunikationslösung bereit. Mehr als 6 Mio. Patient:innen vertrauen diesen Services jeden Monat. Damit ist jameda Deutschlands größte Arzt-Patienten-Plattform.
Bei der Arztsuche helfen die Empfehlungen anderer Patient:innen, die von den Ärzt:innen bereitgestellten Informationen sowie umfangreiche Filtermöglichkeiten. Nach erfolgreicher Arztsuche können Patient:innen auf jameda bei zahlreichen Ärzt:innen ihren nächsten Termin – für einen persönlichen Besuch in der Praxis oder eine Videosprechstunde – online vereinbaren. Ärzt:innen haben die Möglichkeit, ihre Praxis auf jameda vorzustellen und umfassend über ihr Leistungsspektrum zu informieren. Zudem können sie ihr Terminmanagement mit dem jameda Terminkalender optimieren und ihren Patient:innen eine Online-Terminbuchung ermöglichen – auch für Videosprechstunden. Als Datenbasis stehen jameda bundesweit rund 275.000 Ärzt:innen und andere Heilberufler:innen zur Verfügung. jameda ist ein Unternehmen der Hubert Burda Media.
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