Genderklage gegen Zeitschrift wegen Urheberrechtsverletzung
Die Klägerin Sabine Mertens ist Autorin und Coach, außerdem leitet sie die AG Gendersprache im Verein Deutsche Sprache (VDS). Anfang Oktober 2021 reichte sie Klage beim Landgericht Hamburg ein. Anlass war die sprachliche Veränderung ihres Textes an zwei Stellen. Statt „Zeichner“ hat der Verlag nach der Korrektur in der überarbeiteten Version den Begriff „zeichnende Person“ veröffentlicht. In der Klageschrift heißt es dazu: „Sprache ist in ihrer Arbeit (Beratung, Coaching, Therapie) von sehr hoher und sehr persönlicher Bedeutung. Eine derart unpersönliche Ausdrucksweise wie ‚Person‘ disqualifiziert die Klägerin in ihren Augen in ihrem Tätigkeitsfeld.“ Trotz mehrfacher Mails im Vorfeld der Veröffentlichung, in der Mertens ihre Sicht deutlich gemacht hatte, hat sich der Verlag dazu entschieden, gegen das Urheberrecht zu verstoßen und seiner eigenen Gender-Ideologie zu folgen.
Sabine Mertens ist von der Vorgehensweise des Verlags enttäuscht und entsetzt zugleich: „Damit hat der Verlag gegen meinen ausdrücklichen Willen die Gendersprachdoktrin durchgesetzt.“ Eine inhaltliche Auseinandersetzung habe nicht stattgefunden, gegen die finale Änderung habe sie sich nicht wehren können. „Ich wurde hintergangen und vor vollendete Tatsachen gestellt. Der Verlag hat seine Stellung missbraucht.“
Der VDS unterstützt Sabine Mertens in der Klage gegen die Zeitschrift. „Das Urheberrecht darf nicht mit Füßen getreten werden“, sagt der VDS-Vorsitzende Prof. Walter Krämer, „wer die eigene Ideologie vor die Persönlichkeitsrechte eines Menschen stellt, zeigt, wie wenig ihm an einem Miteinander gelegen ist.“
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