Kinderkrankengeld bei Quarantäne
Ausweitung Kinderkrankengeld
Um Familien in dieser Zeit zu entlasten, hat die Politik die Bezugsdauer für Kinderkrankengeld erhöht. Pro Elternteil stehen im Jahr 2021 30 Tage zur Betreuung des eigenen Kindes zur Verfügung, Alleinerziehende erhalten 60 Tage. Bei mehreren Kindern sind es 45 bzw. 90 Tage. Des Weiteren können die Kind-Krank-Tage nun auch beantragt werden, wenn z. B. aufgrund von Schul- oder Kitaschließungen die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet ist oder die Präsenzpflicht in den Schulen aufgehoben wurde. Über die aktuellsten Regelungen informiert die AOK PLUS auf ihrer Homepage unter plus.aok.de/kinderkrankengeld.
Schnelle und einfache Beantragung
Bei einer Erkrankung des Kindes können Eltern den Antrag auf Kinderkrankengeld direkt auf der Rückseite des Kindkrankscheins stellen. Da bei einer Quarantäne vom Arzt kein Schein ausgestellt wird, stellt die AOK PLUS ihren Versicherten ein Antragsformular zur Verfügung, mit dem diese das Kinderkrankengeld für den Zeitraum der Betreuung beantragen können. Zu finden ist das Formular auf der Homepage der AOK PLUS.
Direkt über die Online-Filiale “Meine AOK”
Noch schneller und bequemer geht es über die Online-Filiale “Meine AOK”. Dort können Versicherte den Antrag direkt online ausfüllen und abschicken. Sogar bequem von der Couch aus, der Weg zum Briefkasten entfällt. Die Online-Filiale “Meine AOK” zeigt Eltern außerdem an, wie viele Kindkranktage sie im laufenden Kalenderjahr bereits genutzt haben und wie viele ihnen noch zur Verfügung stehen.
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