Kliniken zwischen ethischer Pflicht und starrer Verordnung
Der Hintergrund: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seine Verordnung zu den Pflegepersonaluntergrenzen auch die Kinderheilkunde einbezogen. Das bedeutet, es muss immer eine bestimmte Anzahl von Pflegekräften im Dienst sein. Falls das nicht gewährleistet ist – vielleicht durch Krankheit von Fachpersonal, Urlaub oder aus anderen Gründen – müssen Betten, vor allem auch Intensivbetten, gesperrt werden. Geschieht das nicht, wird das Krankenhaus mit hohen Strafzahlungen belegt. Was gut gemeint ist, wird in der jetzigen Lage gefährlich, weil zwar Personal vorhanden ist, aber häufig nicht in der geforderten Anzahl.
Dr. Düllings: „Was im vergangenen Jahr unter Corona-Bedingungen möglich war – die temporäre Aussetzung der Regelung für die Intensivstationen – muss nun im Sinne der kranken Kinder ebenfalls ermöglicht werden. Und das sehr zügig, denn die Welle wird nicht so bald wieder abebben. Der Druck steigt weiter. Inzwischen berichten Geschäftsführer, dass von Hamm bis Kassel, von Minden bis Arnsberg nach dieser starren Regel kein krankes Kind mehr regulär aufgenommen werden dürfte. Unsere ethische Pflicht ist es, die Kinder zu versorgen. Das tun wir. Es kann aber nicht sein, dass wir dafür bestraft werden. Im Sinne der kranken Kinder und im Sinne der Kinderkliniken muss der Gesetzgeber jetzt reagieren. Jetzt – nicht erst in Wochen!“
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